Bebauungsplan und Veränderungssperre in Kirchheim Gemeinderat stoppt Bauvorhaben

Von Michael Soltys
Ein Baugesuch an der Ecke Lissenstraße/Schillerstraße in Kirchheim hatte in der Nachbarschaft für Aufregung gesorgt. Der Gemeinderat hat es einstimmig abgelehnt.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Auf das Baugesuch eines Anwohners an der Ecke Lissenstraße/Schillerstraße reagiert die Gemeinde mit einer Veränderungssperre. Jetzt entsteht ein Bebauungsplan.

Nachverdichtung in den gewachsenen Wohnbaugebieten ist ein erklärtes Ziel der Wohnungspolitik des Landes, das auch von der Region unterstützt wird. Doch in vielen konkreten Fällen führt es zu Konflikten mit der Nachbarschaft, die keine Änderungen in ihrem gewohnten Umfeld wünschen. Das musste jetzt auch ein Bauherr in Kirchheim erfahren, dessen Baugesuch für ein Projekt in der Kirchheimer Ortsmitte vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt wurde.

Der Bauherr wollte an der Ecke Lissenstraße/Schillerstraße ein Doppelhaus errichten. Vom rückwärtigen Teil eines bestehenden Wohnhauses aus hätte sich der Baukörper dicht hinter andere Häuser bis tief in ein Gartengelände hineingeschoben, geht aus dem Lageplan hervor. Dieses Gebäude wäre ein Anfang, um „die Luftzufuhr und die gewachsene Struktur“ in dem Quartier vollständig aufzulösen. So begründete Hauptamtsleiterin Ranjana Hoffmann den Antrag der Verwaltung auf Ablehnung des Baugesuchs. Um das neue Gebäude herum hätte es nur noch einen kleinen Grüngürtel gegeben.

In dem Gelände gibt es noch einige Scheunen und im Vergleich eher großzügige Gärten. Auch der Bauherr selbst hätte für sein Vorhaben eine Scheune abbrechen müssen. Das Doppelhaus, wäre es denn genehmigt  worden, wäre je nach Standpunkt in die zweite oder dritte Reihe der Bebauung gerückt. Das sei „nicht zwingend im Sinne der Gemeinde und auch nicht im Sinne der Nachbarn“, machte Bürgermeister Uwe Seibold deutlich, der von einem heiklen Thema sprach.

Unumwunden räumte er ein, dass dieses Baugesuch in der Nachbarschaft für Aufregung gesorgt hatte. Seibold befürchtete zudem, dass mit der Genehmigung eines Doppelhauses ein Präzedenzfall geschaffen werde, der andere Besitzer zu ähnlichen Baugesuchen ermuntern könnte.

Mit dem Vorgehen hatte sich die Verwaltung in den letzten Wochen befasst. Was er dem Gemeinderat als Ergebnis der Überlegungen präsentiere, sei gewissermaßen ein „Schuss ins Blaue“, so der Bürgermeister, der es nicht bei der Ablehnung des Baugesuchs belassen wollte. Auf seinen Vorschlag hin beschloss der Gemeinderat ebenso einstimmig, für das gesamte Gelände zwischen Schillerstraße, Lissenstraße und Uhlandstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Er sieht in dem Gelände mehrere Möglichkeiten der Nachverdichtung.

Auf eine Anregung aus dem Gemeinderat hin wird der Bebauungsplan bis zur Besigheimer Straße hin erweitert. Das sei nicht als Einschränkung zu verstehen, vielmehr könnten auf diese Weise die Vorstellung des Gemeinderats für die Ortsentwicklung gesichert werden.

Keine Veränderungen

Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss fiel im Gemeinderat die Entscheidung, eine Veränderungssperre über das genannte Gelände zu erlassen, das zunächst für die Dauer von zwei Jahren gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Bauvorhaben genehmigungsfähig sind, die den Zielen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen. Nur in Ausnahmefällen werden in dieser Zeit Baugenehmigungen erteilt, wenn sie „überwiegend öffentlichen Belangen“, wie es in der Satzung heißt, nicht entgegenstehen.

 
 
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