Besigheim hat seine Mietspiegel veröffentlicht Mietspiegel gibt verbindlich Auskunft

Von Michael Soltys
Das Besigheimer Neubaugebiet "Bülzen": Für Neubauwohnungen ab dem Baujahr 2016 wird die Mietgrenze von zehn Euro pro Quadratmeter überschritten.⇥ Foto: Werner Kuhnle

Seit März ist der Mietspiegel für Besigheim veröffentlicht, auch Bönnigheim hat einen. Die ortsübliche Vergleichsmiete dient mehreren Zwecken.

Der Mietspiegel ist seit 1. März gültig und seit dem ist er auf der Internetseite der Stadt Besigheim auch einsehbar. An diesem Dienstag wurde im Gemeinderat darüber diskutiert: Die Rede ist vom Mietspiegel für Besigheim. Darin können sich Mieter und Vermieter in Besigheimer jetzt über die ortsübliche Vergleichsmiete informieren. Der Mietspiegel „bietet Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter“, sagt Helga Schneller von „Haus und Grund“ in Ludwigsburg. Der Verband der Immobilieneigentümer hat den Mietspiegel in Zusammenarbeit mit dem Mieterbund aus Ludwigsburg erstellen lassen.

Für Heike Eckert-Maier, Beigeordnete und Leiterin des Stadtplanungsamtes in Besigheim, liegen die Vorteile des Mietspiegels klar auf der Hand. Immer wieder gibt es im Rathaus Anfragen, in welcher Höhe Mieten in der Stadt berechtigt sind, und zwar von beiden Seiten, wie sie betont, von Mietern und Vermietern. Jetzt können diese Anfragen mit Hilfe des Mietspiegels beantwortet werden. Er liefert Auskunft über die Höhe der Mieten für frei finanzierte Wohnungen.

Der Mietspiegel erleichtert der Stadt selbst aber auch das Vorhaben, in den sozialen Wohnungsbau einzusteigen. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete muss als Bemessung herangezogen werden, wenn preisgünstiger Wohnraum öffentlich gefördert werden soll oder sogar Sozialwohnungen gebaut werden. Zwar gibt es in Besigheim keine einzige Wohnung im Besitz der Stadt mit Mieten nach diesen Kriterien. Aber die Stadt stellt Überlegungen an, in neuen Wohngebieten Richtlinien für günstigen Wohnraum zu erlassen, Wohnungen anzumieten oder eventuell sogar selbst zu bauen, machte die Beigeordnete deutlich.

Richterlich überprüft

Der Mietspiegel wurde im Auftrag von Haus und Grund und dem Mieterbund nach einem statistischen Verfahren erstellt, dass sich auf Wohnungsanzeigen stützt und die Mieten in Ludwigsburg als Vergleich heranzieht, erläuterte Helga Schneller von Haus und Grund. Dieses Verfahren wurde bereits richterlich überprüft und für gut befunden, ergibt sich aus Unterlagen, die Schnell der BZ zur Verfügung stellte. Zahlreiche Gemeinden im Landkreis haben aufgrund dieses Verfahrens bereits Mietspiegel erstellen lassen.

Ähnlich wie in Besigheim gibt es seit diesem Jahr auch einen Mietspiegel in Bönnigheim. Andere Kommunen im Neckartal streben die Einführung eines Mietspiegels laut Schneller noch an. Die Kosten sind überschaubar. Für die Stadt Besigheim sind dafür laut Eckert-Maier Kosten in Höhe von lediglich 2500 Euro entstanden.

Berechnung online

Auf ihrer Internetseite haben die Städte Besigheim und Bönnigheim eine umfangreiche Broschüre über die Anwendung des Mietspiegels veröffentlicht, die auch heruntergeladen werden kann. Online lässt sich die Basismiete schnell errechnen und anhand verschiedener Angaben über Lage und Ausstattung der Wohnung auch individualisieren.

Aus dem Mietspiegel ergibt sich für Besigheim beispielsweise, dass für kleinere Wohnungen (25 bis 29 Quadratmeter) ab dem Baujahr 2011 bereits eine Basismiete von mehr als 13 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden muss. Große Wohnungen ab 90 Quadratmeter sind relativ günstiger, für sie werden etwa 9,20 Euro fällig. Ab dem Baujahr 2016 wird die Grenze von zehn Euro überschritten.

 
 
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