Betonwerk Lutz Standort soll gesichert werden

Von Birgit Riecker
Einhellig stimmte der Gemeinderat einem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebaungsplans zu, der den Standort des Betonwerks Lutz in Hohenstein sichern soll.⇥ Foto: Martin Kalb

Der Standort des Betonwerks mit Baustoffmarkt Lutz in der Mittleren Straße in Hohenstein ist nicht unumstritten.Der Gemeinderat stimmte einem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu.

Das Betonwerk mit Baustoffmarkt Lutz in der Mittleren Straße in Hohenstein grenzt an ein Wohngebiet und ist nicht optimal für den Verkehr erschlossen. Seit 2015 versucht die Stadt mit einem Bebauungsplan die unterschiedlichen Interessen zu regeln. Jetzt geht es im Verfahren einen Schritt weiter: Einhellig stimmte der Gemeinderat einem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu.

Was hat sich verändert? Etliche Nachbarn äußerten in umfangreichen und fundierten Stellungnahmen bereits im zurückliegenden Bebauungsplanverfahren, das der Sicherung und Umstrukturierung des Betriebs dienen soll, Bedenken gegen den Verkehr, gegen Staub und Lärm. Und sie befürchteten Beeinträchtigungen des angrenzenden Erlenbrunnenbachs. Daher ließ die Stadt Schall- und Staubgutachten fertigen.

Der Gemeinderat erfuhr in seiner jüngsten Sitzung am Freitagabend in der Wiesentalhalle die Ergebnisse: Alle vorgeschriebenen Grenzwerte zur benachbarten Bebauung werden eingehalten. Verkehrsrechtliche Probleme und Umweltverstöße beim Erlenbrunnenbach werden im neuen Plan konkret angegangen: Gewässerrandstreifen und Pflanzgebote sichern den Bach.

Auf dem Betriebsgelände wird die Straße auf 7,20 Meter verbreitert und als private Betriebsstraße festgesetzt. Eine Veränderung erfährt sie zudem im südlichen Bereich. Dort wird sie geringfügig vergrößert, um den bestehenden Schuppen anfahren zu können. Eine Wendeschleife soll die Belastung der Mittleren Straße mindern. Im Plan wird die Fläche des Bestandsschuppens als private Grünfläche eingetragen.

Weiter wird ein Stellplatzfenster verschoben, die Gebäudehöhen auf 9,25 Meter mit Ausnahme des Silos, das 16 Meter messen darf, festgelegt und Nebenanlagen auf dem gesamten Grundstück erlaubt. Planer Andreas Tiefau versicherte jedoch ausdrücklich, dass Fahrzeuge auf den Stellplätzen nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche ragen dürfen. Genau definiert wird außerdem Größe, Anzahl und Ausführung der Werbeanlagen.

Stadtrat Frank Müller (FWV/CDU) sah im neuen Planentwurf „eine wirklich gute Lösung für viele Probleme“. Doch er sah auch ein neues Problem: Im Norden des Betriebsgeländes ist ein Gebäude mit 9,25 Metern Höhe vorgesehen. „Das ist viel zu nah an der Nachbarbebauung“, so seine Bedenken. Am liebsten hätte er gerne gleich den Antrag auf eine Verminderung der Höhe oder Zurücksetzung gestellt. Doch die Anregung von Bürgermeister Albrecht Dautel, dass er doch zunächst die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger abwarten solle, nahm er an. Andreas Tiefau sagte ihm zudem zu, den Vorschlag technisch zu prüfen.

Stadträtin Dorothea Bechtle-Rüster (SPD) sprach ein weiteres Manko an: Die Verlängerung der Mittleren Straße ist zugleich die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hohenstein und Hofen. Doch sie ist für Fahrzeuge mit mehr als sechs Tonne gesperrt, aber dennoch in schlechtem Zustand. „Eine Änderung wäre nur durch einen Straßenausbau möglich. Dieser ist jedoch nicht vorgesehen“, erklärte Bürgermeister Albrecht Dautel.

Städtebaulicher Vertrag

In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist unter anderem die Übernahme der Kosten für die verschiedenen Maßnahmen geregelt. Außerdem ist ein Grundstückstausch angekündigt. Geregelt wird ferner, dass der seitherige Feldweg, der zum Fasanenweg führt, zur Mischverkehrsfläche umgewandelt wird.

Ein weiteres Teilstück eines Feldwegs im östlichen Bereich soll rückgebaut und begrünt werden. Weiter wird der verdolte Wassergraben auf der Westseite der Mittleren Straße auf einer Teilfläche freigelegt und die Stellplätze auf der Westseite neu geordnet und begrünt.

 
 
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