Bezahlbare Wohnungen in Löchgau Barrierefreiheit auf allen drei Etagen

Von Jürgen Kunz
Westlich an der Löfflerstraße wird die Gemeinde zwei Gebäude mit 18 Wohnungen mit Mietpreisbindung bauen.⇥ Foto: Martin Kalb

Einbau von Aufzügen bei mietpreisgebundenen Gemeinde-Wohnbauprojekt in der Löfflerstraße beschlossen. Bebauungsplan muss geändert werden.

In der Löfflerstraße am Steinbach will die Gemeinde zwei dreigeschossige Gebäude mit 18 Wohnungen bauen, die durch eine Mietpreisbindung bezahlbaren Wohnraum in Löchgau bereitstellen (die BZ berichtete). Dies legte der Gemeinderat bereits in seiner Februarsitzung fest. Damals wurde bereits thematisiert, dass im weiteren Verlauf noch beraten werden muss, ob das Erdgeschoss mittels Rampe oder Aufzug barrierefrei nach Landesbauordnung (LBO) erschlossen werden soll.

In seiner Sitzung am Donnerstag beschloss das Gremium mehrheitlich, die Gebäude um etwa einen Meter anzuheben. Um eine Beurteilungsgrundlage zu erhalten, war hierzu zunächst eine geologische Untersuchung vorgenommen worden, mit dem Ergebnis, dass die Tiefgaragensohle unter dem Bemessungswasserstand liegt. Andernfalls wäre eine sogenannte „weiße Wanne“ zwingend erforderlich. Dies hätte Baukosten von schätzungsweise rund 150 000 Euro verursacht.

Durch die Anhebung der Gebäude wird durch den Einbau von Aufzügen – Kosten von rund 90 000 Euro – eine Barrierefreiheit auch über das Erdgeschoss hinaus erreichbar. Damit wären nach Einschätzung der Planer vom Büro ARB (Stuttgart) eine Reihe weiterer Vorteile verbunden. Die große Mehrheit des Gemeinderats schloss sich dem an.

Die Erdgeschosswohnungen wären höher gelegen, was die Wohnqualität entlang der öffentlichen Flächen durch eine geringere Einsehbarkeit spürbar erhöhen würde. Auch wäre eine geringere Aushubtiefe erforderlich, wodurch das Dolomitgestein des Baugrunds nicht kostenintensiv ausgehoben und entsorgt werden müsste. Zudem könnte das Gebäude voraussichtlich ohne weiße Wanne auskommen.

Als Konsequenz, dass das Gebäude um etwa einen Meter höher liegt, ist eine Änderung des Bebauungsplans nötig. Eine anteilige Kompensation der Firsthöhe des Gebäudes könnte durch eine geringere Dachneigung erfolgen. So könnte mit einer Dachneigung von 15 bis 20 Grad die Gebäudehöhe um rund ein Meter reduziert werden, sodass das Gebäude weiterhin eine ähnliche Firsthöhe wie das bestehende Mehrfamilienhaus in der Löfflerstraße aufweisen würde.

Die notwendige Bebauungsplanänderung stieß bei Gemeinderat Wilhelm Trinkner (CDU) auf Kritik: „Ich kann nicht zustimmen, bei anderen Bebauungsplänen werden diese bei privaten Bauherren restriktiv ausgelegt.“ Bürgermeister Robert Feil argumentierte mit der „Sondersituation des mietpreisgebundenen Bauvorhabens“. Auch Gemeinderat Thomas Makowiec (SPD) sah in der Bebauungsplanänderung keine Probleme: „Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen für Menschen, die wirtschaftlich schlecht gestellt sind.“ Da dies häufig ältere Menschen seien, habe die Barrierefreiheit über alle drei Geschosse eine hohe Bedeutung.

Letztendlich schlossen sich alle Gemeinderäte, mit Ausnahme von Wilhelm Trinkner, der Einschätzung der Gemeindeverwaltung an: Mit einem etwas geringeren Kostenaufwand pro Quadratmeter Wohnfläche könnten sämtliche Wohnungen über einen Aufzug barrierefrei entsprechend der LBO erschlossen werden, was neben der höheren Wohnqualität im Erdgeschoss als bedeutender Mehrwert gesehen wird. Deshalb werde trotz der Erhöhung des Gebäudes dies als vorteilhaft gewertet.

 
 
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