Bietigheim-Bissingen erhöht Gebühren Obdachlosen-Unterkünfte werden teurer

Von Uwe Mollenkopf
Container-Wohnungen in der Carl-Benz-Straße in Bissingen.&x21e5; Foto: MARTIN KALB

Die Bietigheim-Bissingen erhöht die Gebühren für die Obdachlosen-Unterkünfte kräftig, es gibt aber eine Härtefallregel. Nur 15 Prozent sind Selbstzahler.

Mehr als 23 Jahre alt war die bisherige Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in Bietigheim-Bissingen. Seitdem hat sich viel verändert. Insbesondere der massive Asylbewerberzustrom der Jahre 2015 und danach hat für zusätzlichen Bedarf an Wohnraum für Menschen ohne Dach über dem Kopf gesorgt. Neue Unterkünfte, wie etwa in der Grünwiesenstraße, sind deshalb hinzugekommen. Dagegen blieb die Gebührensatzung gleich – bis jetzt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig eine neue Satzung beschlossen, nach der sich ab diesem Jahr einiges ändert.

Im Ergebnis wird die Berechnung einfacher, weil Nebenkostenpauschalen wegfallen, die Benutzung der Unterkünfte indes deutlich teurer. So zahlt etwa eine Einzelperson für ein 17 Quadratmeter großes Zimmer nach der neuen Satzung über 248 Euro im Monat, nach der alten Regelung waren es knapp 140 Euro. Für eine fünfköpfige Familie in mehreren Zimmern mit zusammen 61 Quadratmetern fallen (neu) 891 Euro im Monat an, bisher waren es 595.

Bei Großteil springen Sozialhilfe und Grundsicherung ein

Die enorme Steigerung der Gebühr sei zum einen der Tatsache geschuldet, dass die jetzige Gebühr bereits vor 23 Jahren kalkuliert wurde, heißt es in der vom Ersten Bürgermeister Michael Hanus gegengezeichneten Ratsvorlage. Zum anderen habe die Stadt in dieser Zeit zahlreiche neue Unterkünfte errichtet oder gekauft. Die entsprechenden Investitionskosten oder Abschreibungen führten zu der veränderten Kalkulation. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei diese Gebühr aus Sicht der Verwaltung jedoch angemessen, so Bürgermeister Hanus.

Die Stadtverwaltung geht derzeit davon aus, dass in den Unterkünften im Jahr 2022 mehr als 150 Personen untergebracht werden. Im Jahr 2023 wird mit rund 180 Personen gerechnet. Es gibt im Stadtgebiet insgesamt 13 Unterkünfte, die sich unter anderem in der Bahnhofstraße, der Bissinger Straße, der Carl-Benz-Straße, der Eberhardstraße, der Farbstraße und der Grünwiesenstraße befinden.

Zahlen müssen die Erhöhung jedoch zum geringsten Teil die Bewohner. Denn laut Stadtverwaltung werden die Gebühren in rund 80 Prozent der Fälle von der Sozialhilfe oder Grundsicherung getragen. Lediglich 15 Prozent der Bewohner seien Selbstzahler, zumeist Personen, die als Obdachlose und gleichzeitig Arbeitslose in die Unterkunft eingewiesen werden, dann wieder Arbeit finden und die Gebühren somit selbst aufbringen können. Um für sie den Anstieg abfedern zu können, enthält die neue Satzung eine Härtefallregelung, nach der die Stadt in begründeten Härtefällen nur zwei Drittel der Gebühr erheben will. Die Inanspruchnahme dieser Härtefallregelung soll aber längstens zwei Jahre möglich sein.

 
 
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