Bietigheim-Bissingen Hundehalter immer wieder im Fokus

Von Uwe Mollenkopf
In diesem Fall kann nichts passieren: Der Hund ist an der Leine. Foto: dpa/Peter Kneffel

Beschwerden über freilaufende Hunde halten sich laut Stadtverwaltung im Rahmen, dass Hundekotbeutel liegengelassen werden, komme häufiger vor.

Hunde sind – nach den Katzen – die zweitliebsten Haustiere der Deutschen. In Bietigheim-Bissingen gibt es rund 1500 der treuen Vierbeiner – eine Zahl, die sich nach Auskunft aus dem Rathaus über die Jahre leicht erhöht hat. Doch nicht immer sorgen Hunde für Begeisterung, vor allem nicht, wenn sie draußen ohne Leine unterwegs sind. So berichtet ein BZ-Leser, der selbst Hundehalter ist, darüber, dass er sich fast täglich über andere Hundehalter aufrege, die mit ihren Hunden unangeleint spazieren gehen. Es sei ein Irrglaube, dass dies erlaubt sei. Die BZ hat nachgefragt.

Hund soll auf Zuruf kommen

In der Polizeiordnung von Bietigheim-Bissingen heißt es zu dem Thema unter Paragraf 11: „Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“ Die Leinenpflicht sei also nur eingeschränkt gültig und diene der Sicherheit der Personen, die den Hunden begegnen, sagt Stadtsprecherin Anette Hochmuth. Der BZ-Leser ist allerdings der Auffassung, dass die wenigsten Hundehalter ihren Hund abrufen können und ihn folglich anleinen sollten. Laut Hochmuth halten sich die Beschwerden über freilaufende Hunde aber in Grenzen. Das passiere nur dann, „wenn sich daraus Gefährdungen ergeben haben oder gar Verletzungen“. Dies komme glücklicherweise nicht allzu häufig vor, so die Sprecherin.

Währenddessen beschäftigt auch die Landesregierung das Thema seit längerem. Dort ist in der Diskussion, landesweit einen Hundeführerschein einzuführen, als Sachkundenachweis für die Hundebesitzer. Noch ist das Vorhaben aber nicht umgesetzt. Laut dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung ist noch bis 2026 Zeit, um den Führerschein für alle Hundehalter einzuführen.

Ein anderes Thema, das immer wieder für Ärger sorgt, sind die Hinterlassenschaften der Hunde. So hat die BZ eine Zuschrift über Hundekot-Beutel erreicht, die am Rand eines Feldwegs Richtung Löchgauer Straße herumlagen. „Liegengelassene Hundekotbeutel kommen leider häufig vor, was vor allem unsere städtischen Gärtner beklagen, die in den Grünanlagen darauf stoßen und sie dann entfernen müssen“, bestätigt Anette Hochmuth das Problem. Ebenso ärgerten sich Landwirte, die sie auf ihren Äckern finden. Dagegen seien Beschwerden wegen Hundekots nicht übermäßig hoch.

In der Polizeiverordnung ist dazu festgelegt, dass der Hundebesitzer dafür zu sorgen habe, dass der Hund „seine Notdurft nicht auf Gehflächen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.“ Dennoch dort abgelegter Hundekot sei unverzüglich zu beseitigen, so die Verordnung.

190 000 Euro aus Hundesteuer

Aus städtischer Sicht

 
 
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