Bietigheim-Bissingen testet Tests Spuck- und Lollitests für Kinder

Von bz
Die Stadt Bietigheim-Bissingen werde von Montag, 26. April, bis 7. Mai, in neun ausgewählten Kindertageseinrichtungen Spuck- und Lollitests für Kinder ab drei Jahren anbieten.⇥ Foto: dpa/Michael Reichel

Die Stadt will herausfinden, welche Altersgruppen mit welcher Testart am besten zurechtkommen.

Durch die stetig steigenden Corona-Infektionszahlen hat sich im Land, aber gerade auch im Kreis Ludwigsburg einiges verändert bei den Maßnahmen, die die Ausbreitung des Virus bekämpfen sollen. Die Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen weist in einer Mitteilung vom Donnerstag darauf hin, dass das Land mit Wirkung vom 19. April eine neue Corona-Verordnung erlassen hat, wonach die sogenannte „Bundesnotbremse“ vorweggenommen wird. Im Landkreis Ludwigsburg habe sich zugleich die Inzidenzrate, die Zahl der Infektionen in den letzten sieben Tagen, bezogen auf 100 000 Einwohner, deutlich erhöht, nahe der 200-Marke. Sobald diese drei Tage in Folge überschritten wird, müssen die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis, auch in Bietigheim-Bissingen, ab sofort geschlossen werden beziehungsweise auf Fernunterricht umstellen.

Inzidenzwert ist entscheidend

Die Schulen in Bietigheim-Bissingen hatten in der vergangenen Woche bis einschließlich Dienstag dieser Woche nur die Abschlussklassen und die in Notbetreuung befindlichen Kinder an der Schule. Ab Mittwoch, 21. April, startete wieder der Wechselunterricht für alle Klassen (die BZ berichtete). Die Schulen und die Kinderbetreuungseinrichtungen werden ihren Betrieb auf Notbetreuung umstellen, wenn die Inzidenz im Landkreis auf über 200 an mindestens drei Tagen in Folge steigen sollte oder im Bund die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit den damit verbundenen niedrigeren Schwellenwerten in Kraft treten sollte, so die Stadtverwaltung zum weiteren Vorgehen. Demnach würde Inzidenzwert von 165 gelten.

$(LP:%5B%22ver%22%2C2%2C%22type%22%2C%22E%22%2C%22url%22%2C%22https%3A%2F%2Fwww.bietigheimerzeitung.de%2Finhalt.schulkinder-in-der-pandemie-wenn-das-soziale-lernen-fehlt.694f5247-b40c-4191-b0aa-deb7954888d7.html%22%2C%22txt%22%2C%22Wie%20es%20Kindern%20ohne%20soziales%20Lernen%20geht%2C%20erfahren%20Sie%20hier.%22%2C%22target%22%2C%22_blank%22%5D)$

Weiter heißt es: „Die Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder benötigen, können diese bereits jetzt beantragen, im Blick darauf, dass eventuell der Notfall am Montag eintreten könnte. Die Informationen, unter welchen Voraussetzungen die Eltern eine Notbetreuung wahrnehmen können, sind den Eltern per Elternbrief mitgeteilt worden und auch auf der städtischen Webseite zu finden.“ Die Einschränkungen gelten in diesem Fall so lange weiter, bis der Inzidenzwert im Landkreis Ludwigsburg für fünf Tage wieder unter dem Wert von 200 liegt.

$(LP:%5B%22ver%22%2C2%2C%22type%22%2C%22E%22%2C%22url%22%2C%22https%3A%2F%2Fwww.bietigheimerzeitung.de%2Finhalt.schulschliessungen-im-kreis-ludwigsburg-verwirrung-ist-gross-schulen-bleiben-zu.6af39903-92d8-4417-a9cd-10d5ca47dc64.html%22%2C%22txt%22%2C%22Noch%20am%20Dienstag%20war%20die%20Verwirrung%20um%20%C3%96ffnungen%20und%20Schlie%C3%9Fungen%20gro%C3%9F%22%2C%22target%22%2C%22_blank%22%5D)$

Die Stadt Bietigheim-Bissingen werde darüber hinaus von Montag, 26. April, bis 7. Mai, in neun ausgewählten Kindertageseinrichtungen Spuck- und Lollitests für Kinder ab drei Jahren anbieten. Die Tests werden unter Anleitung der Erzieherinnen zweimal wöchentlich durchgeführt und sollen aufzeigen, welche Altersgruppen mit welcher Testart am besten zurechtkommen. Getestet werden allerdings nur Kinder, deren Eltern eine Einverständniserklärung für den Test unterzeichnen, betont die Stadtverwaltung.

Im Einzelhandel nur „Click & Collect“

Für die Allgemeinheit gilt laut Stadtverwaltung während der erhöhten Inzidenzrate, dass bei privaten Treffen und Ansammlungen nur ein Haushalt mit einer weiteren Person zusammenkommen darf. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gelte weiterhin, soweit auf Bundesebene nicht andere Zeiten im Infektionsschutzgesetz geregelt werden.

Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke darf öffnen, muss allerdings die Zahl der Kunden noch stärker begrenzen als bisher. Alle weiteren Einzelhandelsbetriebe dürfen nur noch „Click & Collect“ anbieten. Friseurbetriebe dürfen weiter öffnen, allerdings müssen Kunden einen Schnelltest vorlegen, soweit sie nicht schon geimpft sind.

 
 
- Anzeige -