Bönnigheim Ganztagsbetreuung für Grundschüler startet 2026

Von Birgit Riecker
Die Verwaltung hat einen Termin mit der Gesamtlehrerkonferenz der Ganerbenschule. Foto: Helmut Pangerl

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz sollen Grundschulkinder eine Ganztagesbetreuung erhalten.

Noch mit vielen Fragezeichen versehen ist das Ganztagsförderungsgesetz der Bundesregierung. Es sieht vor, dass mit Beginn des Schuljahrs 2026/27 Grundschulkinder der ersten Klasse einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung erhalten. In den darauffolgenden Schuljahren wird der Anspruch um je eine Klassenstufe erweitert. Im Verwaltungsausschuss informierte Fachbereichsleiterin Alexandra Kindler über Details.

Warum überhaupt ist die Bundesregierung zuständig, da Bildung doch eigentlich Ländersache ist? Das falle in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung für öffentliche Fürsorge, so die Begründung. Daher sei die bundesgesetzliche Regelung erforderlich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Wahrung der Wirtschafts- und Rechtseinheit. Geregelt wird, dass ab 1. August 2026 der Rechtsanspruch für alle Werktage, die Schultage sind, für jeweils acht Zeitstunden gilt. „Der Anspruch gilt auch für die Ferien“, betonte Kindler. Allerdings könne das Land Schließzeiten in den Ferien von bis zu vier Wochen regeln.

Inanspruchnahme ist freiwillig

„Die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs ist freiwillig“, sagte sie weiter. Daher sei nicht klar, wie viele Kinder tatsächlich zu betreuen sind. Unklar ist auch, was zu den „anspruchserfüllenden Angeboten“ zählt. Unterricht zählt vorrangig hierzu. Doch was ist mit den ergänzenden kommunalen Betreuungsangeboten außerhalb der offenen Ganztagsschule mit dem Angebot von sieben Stunden an drei Tagen sowie der Regelschule? „Bislang hat das kommunale Angebot die Anforderungen nicht erfüllt“, sagte Kindler. Doch im November sei das Schulgesetz geändert worden. Jetzt seien die Angebote der Kommunen unter Schulaufsicht gestellt worden, um den Anspruch erfüllen zu können. Doch braucht es dafür pädagogisches Personal – wo soll es herkommen? „Es ist wohl niemand da, der diesen Wunsch umsetzen kann“, sagte Bürgermeister Albrecht Dautel. Es helfe nicht, die städtischen Angebote unter Schulaufsicht zu stellen und so einen Verschiebebahnhof zu schaffen.

Fördermittel des Bundes

Und wie sieht es mit der Finanzierung aus? Für Investitionen in die Ganztagsbetreuung gibt es bis 12. Oktober 2027 Fördermittel des Bundes, die nach Richtlinien des Landes vergeben werden. Möglicherweise könnten Zuschüsse für die geplanten Bauarbeiten der Schillerschule fließen. Auch für die Betriebskosten soll es eine Förderung geben. Die Details sind noch nicht bekannt. Zudem sei es möglich, die Eltern an den Betreuungskosten zu beteiligen, ergänzte Kindler. Ein weiterer Aspekt: Es bestehe kein Anspruch auf eine Betreuung an einer bestimmten Schule, vielmehr könne dieser auch an einer Nachbarschule erfüllt werden.

Bürgermeister Dautel betonte, dass der Beschluss des Gemeinderats, keine Doppelbetreuung zu organisieren, Bestand habe. Außerdem sagte er, dass die Verwaltung einen Termin mit der Gesamtlehrerkonferenz der Ganerbenschule habe, bei dem auch das Thema des morgendlichen Schulbeginns angesprochen werden soll. Acht Uhr sei eine Option. Dafür bekam er viel Zustimmung aus dem Gremium.

Den Ausbau der Ganztagsgrundschule hielt Dorothea Bechtle-Rüster (SPD) für sinnvoll. Ihre Ratskollegin Renate Opiolla befürchtet ein enges Zeitfenster, um Zuschüsse zu beantragen und zu erhalten. Stadträtin Christa Häußer (FWV/CDU) sah es kritisch, dass „von oben“ bestimmt und alles bei den Kommunen abgeladen werde. Dittmar Zäh (UWG) fand den Rechtsanspruch „schön und gut“. „Aber wir müssen dafür bluten“, meinte er. Sein Ratskollege Markus Stahl erkannte eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.

 
 
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