Bönnigheim: Sind es Schwarzbauten? Rechtssicherheit für den Hundesportplatz

Von Birgit Riecker und Jürgen Kunz
Der 2010 begonnene Bebauungsplan „Hundesportplatz Ensbach“ wurde überarbeitet. ⇥ Foto: Martin Kalb

Sind die Gebäude des Gebrauchshunde- Sportvereins Bönnigheim e.V. Schwarzbauten? Das Landratsamt Ludwigsburg sieht das so.

Sind die Gebäude des Gebrauchshunde- Sportvereins Bönnigheim e.V. Schwarzbauten? Das Landratsamt Ludwigsburg sieht das so.

Denn der 1981 gegründete Verein hat das Vereinsheim und die Unterstellmöglichkeiten für die Trainingsgeräte vor langer Zeit gebaut. Inzwischen liegt das Grundstück jedoch im Landschaftsschutzgebiet „Ausläufer des Strombergs“. Daher fehle den Bauten die rechtliche Grundlage.

Das soll nun geändert werden: Die Stadt Bönnigheim möchte das Grundstück nördlich des Ensbaches in den Bebauungsplan „Sondergebiet Hundesportplatz Ensbach“ packen und so Rechtssicherheit für das Vereinsgelände schaffen.

Ziel:Bestand sichern

Ziel ist es, mit den Festsetzungen im Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften den Bestand zu sichern und künftige bauliche Missformen zu verhindern.

In der Vergangenheit wurden verschiedene Ansätze zur Beseitigung der unrechtmäßigen Zustände diskutiert. Bereits im Frühjahr 2010 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hundesportplatz Ensbach“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger fand in der Zeit vom 20. Dezember 2010 bis 20. Januar 2011 statt. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde dann im März 2011 gefasst. Seither ruhte das Verfahren.

Jetzt gibt es wieder Bewegung, da der Bestand des Hundesport-Vereinsgeländes gesichert werden müsse, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt. Denn die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt fordere, dass der Bebauungsplan zur Rechtskraft geführt wird. Da innerhalb des Plangebiets bereits die Nutzung des Hundesportplatzes besteht und der Bebauungsplan lediglich zur rechtlichen Sicherung und Entwicklung dieser Nutzung dient, wurden keine Alternativstandorte untersucht. Vielmehr hat das Planungsbüro KMB nun den Bebauungsplanentwurf überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.

Gestaltung wird bereinigt

So sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein landschaftsverträgliches Vereinsgelände geschaffen werden und die vom Landratsamt Ludwigsburg bemängelte Gestaltung des Vereinsheims bereinigt werden.

Das Plangebiet ist über den Schupenweg sowie den nördlich verlaufenden landwirtschaftlichen Weg, der an die Landesstraße 1106 zwischen Bönnigheim und Freudental anbindet, erschlossen. Im Bebauungsplanentwurf wird der Bereich als „sonstiges Sondergebiet“ ausgewiesen, bei dem nur Gebäude, Anlagen und Einrichtungen für den Vereinsbetrieb des Hundesportvereins zulässig sind. Die Untere Baurechtsbehörde fordert, dass der Gebrauchshunde-Sportverein nach Rechtskraft des Bebauungsplans einen entsprechenden Bauantrag zu Genehmigung der vorhandenen baulichen Anlagen stellt.

Rat folgt TA-Empfehlung

Der Gemeinderat übernahm ohne Aussprache die Vorschläge des Technischen Ausschusses (TA). So werden die Parkplätze am Schupenweg verändert. Die zunächst vorgesehenen Schrägparker sollen zu Senkrechtparkern umgewandelt werden. Damit entstehen weitere benötigte Parkmöglichkeiten. Weiter wird im Entwurf festgelegt, dass die Fassade des Hauptgebäudes mit Holz verkleidet sein soll und die Dächer aller Gebäude mit Ziegeln eingedeckt werden.

Einhellig nahm der Rat den Entwurf des Bebauungsplans „Hundesportplatz Ensbach“ an und beauftragte die Verwaltung, ihn erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange davon zu unterrichten.

Info Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan Fortschreibung 2002 bis 2015 des Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim ist der Bereich als Flächen für Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird derzeit fortgeschrieben, im Rahmen dieser Fortschreibung sollen die Flächen berichtigt werden.

 
 
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