Breuningerland Ludwigsburg Nachbarn wollen Urteil akzeptieren

Von Uwe Mollenkopf
Das Breuningerland Ludwigsburg aus der Luft. Jetzt soll ein neuer Bebauungsplan erarbeitet werden. Foto: /Martin Kalb

Bietigheim-Bissingen und Tamm wollen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht anfechten. Die Stadt Ludwigsburg will die Interessen der Nachbarn aber in einem neuen Bebauungsplan berücksichtigen.

Im Februar hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klagen der Städte Bietigheim-Bissingen und Tamm gegen eine Erweiterung des Breuningerlands Ludwigsburg abgewiesen (die BZ berichtete). Mittlerweile liegt auch die schriftliche Begründung vor.

Gericht: Klagen unbegründet

Darin führt das Gericht aus, dass den beiden Nachbarkommunen schlicht die Klagebefugnis gegen die beiden Baugenehmigungen fehle, welche die Stadt Ludwigsburg dem Breuningerland erteilt hatte und die Gegenstand des Verfahrens waren. Die Genehmigungen betrafen eine Aufstockung des Parkhauses West zur Schaffung von rund 130 zusätzlichen Parkplätzen (bisher 2967) und einen Umbau des Einkaufszentrums sowie Neubau unter der Bezeichnung „Grand Plaza“. Durch die letztere Maßnahme sollten unter dem Strich keine neuen Verkaufsflächen geschaffen, aber die Breuningerland-Gastronomie um 1950 Quadratmeter und die Dienstleistungsflächen um rund 750 Quadratmeter vergrößert werden.

Die Klagen seien zudem unbegründet gewesen, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts weiter. Die beiden Nachbarstädte hatten darauf verwiesen, dass sie durch den Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit Urteil vom 25. April 2022 den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ von 2018, auf dem die beiden Baugenehmigungen fußten, zu Fall gebracht hatten. Letzterer schreibt die Gesamtverkaufsfläche im Breuningerland auf 42 000 Quadratmeter, die Gastronomieflächen auf 1700 Quadratmeter und die Stellplatzzahl auf 3100 fest (inklusive der genehmigten Erweiterungen). Der Verwaltungsgerichtshof in Stuttgart argumentiert hingegen, dass dadurch, dass dieser Bebauungsplan für ungültig erklärt wurde, wieder der Vorgänger-Bebauungsplan „Tammer Feld Sondergebiet“ von 1971 gilt – und dieser enthält aus Sicht des Einkaufszentrums noch viel günstigere Festsetzungen.

Einigung mit Ludwigsburg

Wie Anette Hochmuth, die Sprecherin der Stadt Bietigheim-Bissingen, auf BZ-Anfrage bestätigt, wollen Tamm und Bietigheim-Bissingen dieses Urteil nicht anfechten. Grund sei eine Einigung mit der Stadt Ludwigsburg, welche einen neuen Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Interessen von Tamm und Bietigheim-Bissingen angehen will. Dieses Einvernehmen wurde laut Hochmuth in Gesprächen in den letzten Wochen erzielt.

Die bestehenden Baugenehmigungen im Breuningerland sind davon aber nicht betroffen. Diese erlangen durch das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts und nachdem keine Rechtsmittel eingelegt werden sollen, nun Rechtskraft. Ob und wann das Breuningerland die genehmigten Baumaßnahmen in Angriff nimmt, ist aber ungewiss. Eine Unternehmenssprecherin wollte sich auf BZ-Anfrage noch nicht dazu äußern.

Auswirkungen minimieren

Was den neuen Bebauungsplan anbelangt, der erarbeitet werden soll, so ist für diesen nach Auskunft von Lena Lehmann, Sprecherin der Stadt Ludwigsburg, der Aufstellungsbeschluss für Mitte Mai im Gemeinderat der Kreisstadt vorgesehen. Stimmen die Stadträte zu, startet das Verfahren offiziell. Wie lange dieses dauert, lasse sich noch nicht sagen. „Da die Erarbeitung des neuen Bebauungsplans aufgrund der Vielzahl von Interessen und Beteiligten sehr komplex ist, lässt sich eine Zeitschiene zum Verfahren derzeit noch nicht abschätzen“, so die Sprecherin.

Bietigheim-Bissingen und Tamm hatten gegen die Breuninger-Erweiterung geklagt, weil sie befürchten, dass ein attraktiveres Einkaufszentrum im Tammerfeld ihnen Kunden aus ihren Städten abziehe. Insbesondere Tamm sorgt sich außerdem wegen des steigenden Verkehrs.

Die Stadt Ludwigsburg will nun die Gespräche mit Bietigheim-Bissingen und Tamm fortsetzen. Ziel sei es, so die Sprecherin, „zusätzliche negative Auswirkungen des Breuningerlands auf die Nachbarstädte Tamm und Bietigheim und die Innenstadt Ludwigsburgs zu minimieren“. Insbesondere müsse ausgeschlossen werden, „dass sich die Anziehungskraft und damit die Verweildauer und die Häufigkeit der Besuche im Einkaufszentrum in nichtintegrierter, peripherer Lage spürbar erhöhen“. Denn das könne direkte Auswirkungen auf die benachbarten Einzelhandelsstandorte haben. „Ziel ist es aber auch, den Bestand des Breuningerlands Ludwigsburg einschließlich der genehmigten Erweiterung zu sichern, damit das Unternehmen den Betrieb auch in Zukunft erfolgreich ausüben kann“, so Lena Lehmann.

 
 
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