Entscheidung in Kürze erwartet Händler aus Sachsenheim klagt gegen Schließung

Von Mathias Schmid
Wolfgang Kolb will nicht warten, bis die Bundesregierung die Geschäfte wieder öffnet. Er möchte mithilfe einer Klage sein Geschäft in der Neuweiler Straße in Kleinsachsenheim schnellstmöglich wieder betreiben dürfen. ⇥ Foto: Martin Kalb

Der Kleinsachsenheimer Wolfgang Kolb hat beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf Öffnung seines Geschäft gestellt.

Wolfgang Kolb aus Kleinsachsenheim hat versucht, sich selbst aus der coronabedingten Misere für seinen Handel herauszumanövrieren. Nachdem ihm alle Geschäftskunden weggebrochen sind, hat er sich mit einem Laden direkt an die Verbraucher gewandt. Doch den musste er nach wenigen Tagen wieder schließen – der zweite Lockdown. Dagegen klagt er nun vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim.

Kolb hat die Corona-Krise gleich mehrfach getroffen. Seit mehr als 40 Jahren ist der 72-Jährige als Händler im Bereich Vereinsbedarf und Geschenkartikel aktiv, bisher lediglich für Gewerbekunden. Als 2020 der erste Lockdown kam, brach der Bedarf ein. Denn die Händler mussten ihre Läden schließen und bestellten daher nichts mehr. Daraufhin eröffneten Kolb und seine Frau Eva einen Online-Shop für den Endverbraucher. Den Allerartshop.

Gleichzeitig deckte sich das Ehepaar für sein zweites Standbein ein: den Verkauf ihrer Produkte auf dem Bietigheimer Sternlesmarkt. „Als dann im Oktober entschieden wurde, dass der Markt nicht stattfindet, hatten wir schon alle unsere Artikel eingekauft.“ Weil auch der neue Online-Shop noch langsam anlief, eröffneten die beiden in Kleinsachsenheim einen Laden. Das war am 1. Dezember. Und die Kunden kamen: „In den ersten Tagen haben wir gut Umsatz gemacht“, erinnert sich Kolb. Doch bereits am 16. Dezember musste das Geschäft wieder schließen – der zweite Lockdown.

Das will der Händler nicht auf sich sitzen lassen. Er hat am Dienstag beim VGH einen Eilantrag auf sofortige Wiedereröffnung seines Ladens – „natürlich unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen“, wie er betont – eingereicht. Als Grund für die Klage gibt er die „Unverhältnismäßigkeit“ der Ladenschließung an. „Mittel und Wirksamkeit passen nicht zusammen. Die großen Infektionen finden nicht im Einzelhandel statt. Wissenschaftler haben das bestätigt.“

Auch dass die Politik immer wieder neue Inzidenz-Marken vorgibt, ärgert ihn. „Wir haben monatelang auf die 50er-Marke hingearbeitet. Jetzt heißt es 35 oder besser noch weniger, weil es sicherer ist.“

Zudem befürchtet Kolb, dass man damit rechnen müsse, dass der Lockdown weitergehen könnte. „Wir müssen damit rechnen, dass die Landeschefs sich am 3. März zusammensetzen und beschließen, dass weiter geschlossen bleibt.“ Mit seiner Klage will er auch für diesen Fall vorbereitet sein. Denn auf die staatlichen Überbrückungshilfen wolle und könne er sich nicht verlassen. „Die werden nicht ausgezahlt“, beschreibt er das Warten darauf.

„Nicht jammern“

Bei seinem Vorgehen geht es Kolb aber um mehr: „Ich will auch einen Weg aufzeigen: Der Bürger darf sich wehren. Er muss nicht den Knüppel in die Hand nehmen“, spielt er auf jüngste Äußerungen aus Sachsenheim an (die BZ berichtete). „Aber er muss sich auch nicht hinsetzen und jammern, sondern selbst etwas tun.“ Die Landesstellen des Handelsverband und dem Bund der Selbstständigen (BdS) hätten ihm auf Anfrage nicht helfen können. Deshalb habe er die Sache selbst in die Hand genommen. Nun wartet er auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs.

www.allerartshop.de

 
 
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