Erligheimer Automatensprenger: Angeklagter bestreitet mehrmalige Beteiligung Ermittler kennen Vorgehen ganz genau

Von Petra Häussermann
Im vergangenen Jahr war die SB-Zweigstelle der Kreissparkasse in Erligheim das Ziel von Automatensprengern.⇥ Foto: Jürgen Kunz

Im Verfahren gegen den Erligheimer Automatensprenger wurden die ermittelnden Polizisten befragt.

Spezialisten und Ermittler der Polizei hatten am Mittwoch im Verfahren um die Sprengung von Geldautomaten in Baden-Württemberg als Zeugen das Wort. Bei allen vorgelegten Erkenntnissen konnten die Beamten vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn keine handfesten Beweise für die Mittäterschaft des Angeklagten an mehr als einer versuchten Sprengung in Erligheim liefern.

Die Anklage legt ihm jedoch auch die Beteiligung an einer Geldautomaten-Sprengung in Ottmarsheim zur Last. Einmalig zum „Schmiere stehen“ überredet und keineswegs als Mitglied einer bundesweit agierenden osteuropäischen Bande – so lautet die Kurzversion des inzwischen 30 Jahre alten Angeklagten. Laut Staatsanwaltschaft hat er gemeinsam mit einem bereits bundesweit gesuchten Komplizen im Oktober 2020 den Geldautomaten der Kreissparkasse in Ottmarsheim gesprengt und auf diese Weise rund 136 000 Euro Beute erlangt.

Fingerabdrücke entdeckt

Rund einen Monat später wollte man nach dem gleichen Schema bei der gleichen Bank in Erligheim vorgehen. Dort wartete jedoch bereits die Polizei auf die Täter. Bei dem Polizeieinsatz mit Spezialkräften wurde der 58 Jahre alte Komplize angeschossen und erlag seinen Verletzungen.

Dem 58-Jährigen glauben die Ermittler anhand des immer gleichen Ablaufs und entdeckter Fingerabdrücke jedoch eine ganze Reihe derartiger Delikte in Baden-Württemberg zuordnen zu können. Die Polizei geht davon aus, dass es mindestens einen dritten Beteiligten gab, der die Täter mitsamt der Beute zur Flucht abholte. „Die Taten erforderten einen großen Arbeitsaufwand, die Männer gingen abgestimmt vor, da war nichts spontan“, betonte der Hauptsachbearbeiter der Polizei als Zeuge. Mehrere Tage vorab wurde die Bank ausgespäht, in der Umgebung nach Autowerkstätten gesucht, um dort das Tatfahrzeug und Gasflaschen zu stehlen.

Eine ganze Reihe von Spezialisten versuchten, weitere Informationen zu gewinnen, jedoch erfolglos. Kritische Nachfragen der Anwältin zur vermeintlichen Mittäterschaft ihres Mandanten bei der ersten Tat mussten mehrheitlich verneint werden.

Dem Angeklagten zufolge tauchte der Ältere eines Tages im Autohandel seines Vaters, in dem er unentgeltlich mithalf, auf, um alte Fahrzeuge und Teile zu kaufen. Zur Beteiligung sei er spontan überredet worden, weil ein jüngerer Mitstreiter ausgefallen sei. Um was es genau gehen werde, will er nicht gewusst haben. ⇥

 
 
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