In der Diskussion um versäumte Zuschussanträge zur Städtebausanierung legt die CDU-Fraktion nach. Nicht nur im Jahr 2020 habe die Stadt Bietigheim-Bissingen, wie in der BZ berichtet, keinen Förderantrag für Städtebausanierung beantragt, sondern auch in den beiden Jahren zuvor nicht.
Finanzen Stadt weist CDU-Vorwürfe zurück
Fraktionschef Thomas Wiesbauer spricht von einem „Millionenschaden“, die Stadt sieht sich in den Sanierungsgebieten nach den derzeitigen Kostenschätzungen ausreichend ausgestattet.
Dies, so CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Wiesbauer, habe das Wirtschaftsministerium auf eine Anfrage des CDU Landtagsabgeordneten Fabian Gramling geantwortet. Während allein in diesem Jahr 21 Kommunen im Landkreis Ludwigsburg sechs- bis siebenstellige Zuschüsse erhalten haben, habe Bietigheim-Bissingen den letzten Antrag 2017 gestellt.
Entgangene Gelder
Der Ausschlag für die CDU, an dieser Stelle weiter Kritik zu üben, sei die Ankündigung der Verwaltung gewesen, man müsse den Gürtel künftig enger schnallen, so Wiesbauer. Man könne aber nicht auf der einen Seite zum Sparen aufrufen und auf der anderen Seite Fördergelder verfallen lassen.
Bietigheim-Bissingen habe früher regelmäßig Geld aus der Städtebauförderung beantragt und auch erhalten, zuletzt 2017 die Summe von 700 000 Euro für die Obere Hauptstrasse. „Seitdem wurde nichts mehr beantragt, nicht 2018, nicht 2019 und auch nicht 2020“, wundert sich der Fraktionsvorsitzende, der den Vorgang als „Millionenschaden für die Stadtkasse durch entgangene Gelder“ einordnet.
Alles was die Städte lebenswert und attraktiv erhält, Missstände beseitigt, alles was die Stadt zukunftsfähig und klimaverträglich macht, könne man bezuschussen lassen, so Wiesbauer weiter. „Altbausanierung, Grünflächen, Lärmschutz, Beleuchtungskonzepte und ganz besonders die Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen“, zählt der CDU-Stadtrat auf.
Jetzt müsse man deshalb das Jahr 2021 in den Blick nehmen, „die CDU erwartet, dass sich die Ämter dem Thema stellen.“ So könne man etwa für das Bogenviertel Zuschüsse aus der Städtesanierung beantragen. Denn dort gehe es um Wohnbau, Innenentwicklung und Verkehr, so Thomas Wiesbauer.
Die Aussagen beziehungsweise Unterstellungen seien schlichtweg falsch, heißt es in einer Mitteilung der Stadt zu den Vorwürfen der CDU. „Der Förderrahmen sowie das Fördervolumen wurden voll ausgeschöpft“, so Ina Klein vom Presseamt. Seit 2018 seien keine Erhöhungen mehr beantragt worden, da die Stadt aufgrund der regelmäßigen Erhöhungen bis 2017 in den Sanierungsgebieten nach den derzeitigen Kosten- und Finanzierungsschätzungen ausreichend ausgestattet sei.
Die Stadt habe über viele Jahre hinweg immer wieder Projekte in die laufenden Sanierungsgebiete eingefügt und eine Erhöhung des Förderrahmens beantragt. So gab es 2014 rund 600 000 Euro und 2015 rund 800 000 Euro für die Obere Hauptstraße/Löchgauer Straße/ Farbstraße. Im einzelnen für eine Teilzahlung des Verwaltungsgebäudes Karl-Mai-Allee, den Umbau im Bereich Löchgauer Straße/Pfarrstraße und den Abbruch der Gebäude Farbstraße 17 und 19.
2016 flossen rund eine Millionen Euro in das Projekt Bundeswehrlager/Güterbahnhof/Stuttgarter Straße, hier für das Parkhaus West und den Umbau öffentlicher Flächen an der Stuttgarter Straße.
Im Jahr 2017 waren es rund 700 000 Euro in der Oberen Hauptstraße/ Löchgauer Straße/ Farbstraße, hier für eine Teilzahlung des Verwaltungsgebäudes Karl-Mai-Allee, die Umgestaltung der Löchgauer Straße und die Neugestaltung der Fläche Farbstraße.
Alle Gelder abgerufen
Diese Abschlagszahlungen wurden laufend nach Baufortschritt angefordert, sodass im Sanierungsgebiet Bundeswehr/Güterbahnhof/Stuttgarter Straße bis auf 138 459 Euro alle voraussichtlichen Fördergelder abgerufen wurden, heißt es seitens der Stadt weiter. Im Sanierungsgebiet Obere Hauptstraße/Löchgauer Straße hat die Stadt bis auf den Betrag von 253 460 Euro alle voraussichtlichen Fördergelder abgerufen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fördermittel nicht verloren gehen, sondern am Ende eines Sanierungsgebiets die Endabrechnung erfolgt und eventuell noch offene Fördergelder an die Stadt ausbezahlt werden – oder falls die Stadt einen Überschuss erzielt hat, dieser zurückgezahlt werden muss. Hinzu komme: Das Regierungspräsidium werde neue Sanierungsgebiete erst genehmigt, wenn die alten abgerechnet sind. Die Stadt hätte deshalb derzeit gar keine Chance auf ein neues Sanierungsgebiet.