Freudental ändert Bebauungsplan Künftig Ferienwohnungen am Wolfsberg erlaubt

Von Uwe Deecke
Der Gemeinderat will den Bebauungsplan "Wolfsberg" ändern, damit dort künftig Ferienwohnungen erlaubt sind,⇥ Foto: Helmut Pangerl

Der Freudentaler Gemeinderat will den Bebauungsplan für das Wohngebiet ändern.

Am Wolfsberg in Freudental soll es künftig auch Ferienwohnungen geben. Der Gemeinderat beschloss dazu die Aufstellung des Bebauungsplans „Wolfsberg - Änderung“.

In der Südhanglage Freudentals soll eine gewerbliche Nutzung mit Ferienwohnungen möglich sein. Diese Lücke schloss der Gemeinderat für das allgemeine Wohngebiet, nachdem es Anfragen von Hausbesitzern gegeben hatte. „Wir möchten, dass im Bebauungsplan Wolfsberg auch Gewerbe und Ferienwohnungen möglich sind“, erklärte Bürgermeister Alexander Fleig in der letzten Sitzung des Gemeinderates.

Aus diesem  Grund musste das Gremium nochmals einen Aufstellungsbeschluss fassen und muss nun die Träger öffentlicher Belange beteiligen und den Entwurf neu auslegen. Bislang war es erforderlich,  dafür Ausnahmen zu genehmigen, was mit der Änderung entfällt. Grundsätzlich möglich waren schon bisher der Versorgung des Gebiets dienende Läden, nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Keine Umweltprüfung

Die neue Regelung betrifft jedoch lediglich untergeordnete Ferienwohnungen, eine Wohnung muss also dabei fest vermietet sein, während eine andere temporär oder tageweise vermietet werden kann. Im Zuge der Änderung kann nun auch bei neuen Gebäuden auch die Dachfarbe und die Traufhöhe für Gebäude auf 4,60 Meter angepasst werden. Damit soll als Planungsziel die künftige städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesteuert und angeglichen werden.

Weil es sich um eine kleine Fläche handele, könne im vereinfachten Verfahren auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet werden, so Fleig in der Sitzung. Das Änderungsverfahren werde durch die Verwaltung und ohne externen Planer durchgeführt.

Der Gemeinderat hatte keine Einwände gegen den geänderten Bebauungsplan „Wolfsberg - Änderung“ und beschloss einstimmig die Aufstellung und das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden.

 
 
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