Gericht lehnt Antrag auf Aufstieg in Regionalliga ab SGV Freiberg bleibt in der Oberliga

Von bz
Die tolle Teil-Saison des SGV Freiberg um Sportlicher Leiter und Teamkapitän Marko Grüttner (am Ball) wird nicht belohnt.⇥ Foto: Martin Kalb

Gerichte entscheiden gegen den Tabellenführer der abgebrochenen Spielzeit.

Das Landgericht Mannheim hat die Anträge der Oberligisten SGV Freiberg und SG Barockstadt Fulda-Lehnerz (Hessenliga) auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen die Träger der Regionalliga Südwest – ohne mündliche Verhandlungen – zurückgewiesen. Das teilte die Regionalliga Südwest in einer Pressemitteilung am Donnerstagabend mit.

Anlass für die Verfahren war die Entscheidung der Regionalliga Südwest vom 29. April, einen Aufstieg aus den nachgeordneten drei Oberligen (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz/Saar) davon abhängig zu machen, dass mindestens 50 Prozent der im jeweiligen Spielmodus vorgesehenen Spiele absolviert wurden, weil nur dann die sportliche Qualifikation gegeben sei.

Bis zur pandemiebedingten Abbruchentscheidungen haben Freiberg als auch die SG Barockstadt Fulda-Lehnerz jedoch lediglich 13 beziehungsweise 12 Spiele bestritten. In der Hessenliga spielten in dieser Saison insgesamt 20 Vereine, während die Oberliga Baden-Württemberg eine Staffelstärke von 21 Mannschaften aufwies. Das durch die Regionalliga Südwest vorgegebene sportliche Qualifikationskriterium wurde damit in beiden Fällen nicht erfüllt.

Die Anträge der beiden Oberligisten zielten auf eine Zulassung zur Regionalliga Südwest ab. Die zuständige 14. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim führte dazu aus, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer bestimmten Spielklasse grundsätzlich der jeweilige Veranstalter festlege, vorliegend also die Regionalliga Südwest GbR. Dabei stehe dem Spielklassenträger das Recht zu, über die bestehenden allgemeinen Regelungen hinaus ergänzende Anforderungen an die sportliche Qualifikation für einen Aufstieg nach billigem Ermessen festzulegen, und zwar auch noch während der laufenden Spielzeit.Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Spielzeit der nachgeordneten Spielklassen nicht vollständig absolviert werden konnte.

Es sei nicht zu beanstanden, dass die Regionalliga Südwest einer vorzeitig beendeten Spielzeit mit weniger als der Hälfte der vorgesehenen Spiele keine sportliche Aussagekraft beimesse. Zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht jede Mannschaft zumindest einmal gegen jede andere Mannschaft gespielt hat, könne der Tabellenstand davon abhängen, ob eine Mannschaft gegen vergleichsweise schwache oder starke Gegner gespielt habe. Anderen Lösungsmöglichkeiten, deren Wahl die Billigkeit geboten hätte, seien nicht ersichtlich.

Auch in einem weiteren Verfahren zur Aufstiegsfrage in die Regionalliga Südwest vor dem Landgericht Stuttgart zogen die Freiberger am Freitagnachmittag endgültig den Kürzeren. Zusammmen mit dem Tabellenzweiten Stuttgarter Kickers hatte Freiberg versucht, den Aufstieg ebenfalls im einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen. Schon bei der mündlichen Verhandlung Ende Mai hat das Landgericht Stuttgart angeregt, die Anträge mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen. Nun wurden sie auch formal zurückgewiesen.

 
 
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