Gericht Zulagen-Prozess augesetzt

Von Bernd Winckler
Der Prozess um die Zulagen-Affäre an der Beamten-Hochschule findet kein Ende. Foto: Marijan Murat

Wegen einer erkrankten Richterin wird das Verfahren gegen den ehemaligen Ludwigsburger Hochschulrektor neu gestartet.

Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme ging jetzt der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den einstigen Rektor der Ludwigsburger Hochschule für Finanzen und Verwaltung (Beamten-Hochschule) und dessen Kanzler wegen Untreue zu Ende. Allerdings nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Paukenschlag: Das Verfahren wurde ausgesetzt. Die Beisitzende Richterin Monika Hall ist schwer erkrankt – der Prozess beginnt am 18. Februar ganz von vorne.

Mit wenigen Worten hatte der Vorsitzende Richter der 5. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts, Volker Peterke, den Beschluss am Donnerstagnachmittag formuliert: Nachdem die Beisitzende Richterin schon während der vergangenen neun Verhandlungstage mehrfach wegen Krankheit ausgefallen war und das Verfahren dadurch auch jeweils um eine Woche vertagt werden musste, ist sie jetzt so ernsthaft erkrankt, dass der vom Gesetz vorgeschriebene Prozessverlauf mit jeweils bis zu drei Wochen Unterbrechung nicht mehr gesichert sei.

Daher habe er beschlossen, das Verfahren gänzlich auszusetzen – und neu zu terminieren – mit der Folge, dass alle bisher gehörten Zeugen und Gutachter nochmals geladen werden und aussagen müssen. Auch die dicke Anklageschrift muss neu gefasst und neu vorgetragen werden. Darin waren dem früheren Rektor der Ludwigsburger Beamten-Hochschule und dessen früherem Kanzler Untreue in 13 Fällen vorgeworfen worden, weil sie rechtswidrige Gehaltszulagen an 13 ihrer Professoren gewährt hatten. Am  Freitag, dem zehnten Prozesstag, sollte die umfangreiche und sehr aufwändige Beweisaufnahme endlich geschlossen und die Schlussplädoyers vorgetragen werden.

Neue Beisitzer und Schöffen

Das Urteil der 5. Strafkammer war für den 17. Januar geplant, sodass die Strafkammer noch reichlich Luft hatte, das Folge-Verfahren gegen die 13 betroffenen Professoren wegen Beihilfe zur Untreue noch in diesem Frühjahr eröffnen zu können. Vorsitzender Richter Peterke hatte schon in der letzten Woche über einen „Rechtlichen Hinweis“ darauf hingewiesen, dass ein Urteil gegen den Rektor und dessen Kanzler wegen besonders schwerer Untreue wahrscheinlich ist, aber eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich herauskommen werde.

Am 18. Februar, dem neuen Prozessbeginn, wird der Vorsitzende Richter selbst, aber mit anderen Beisitzern und anderen Schöffen das Verfahren neu eröffnen. Die Erkrankung der  Beisitzerin erlaubt es offensichtlich nicht, dass sie nochmals mit verhandelt. Verzögern wird sich daher  auch der Prozess gegen die 13 Professoren, die in den Genuss der Zulagen kamen. ⇥

 
 
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