Grünes Licht für Baugebiet in Bietigheim-Bissingen Fläche kann bebaut werden

Von Uwe Mollenkopf
Auf dieser Fläche zwischen Schwarzwald- und Hölderlinstraße in Bietigheim-Bissingen entstehen neue Wohnungen. Foto: Helmut Pangerl

Der Bebauungsplan „Schwarzwaldstraße/Hölderlinstraße“ in Bietigheim-Bissingen ist unter Dach und Fach. Dort sind vier Mehrfamilienhäuser und zwei Stadthäuser mit insgesamt 52 Wohnungen geplant.

Im Vorfeld hatte es Protest gegen die beabsichtigte Bebauung seitens der Anwohner gegeben. Der letzte Akt der Planung, der in der Verabschiedung des Bebauungsplans bestand, ging dagegen fast geräuschlos über die Bühne. Mit großer Mehrheit machte der Bietigheim-Bissinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Weg frei für das Baugebiet „Schwarzwaldstraße/Hölderlinstraße“.

Wie berichtet will das Ludwigsburger Immobilienunternehmen Pflugfelder in dem Gebiet, in dem sich zuvor ein landwirtschaftliches Anwesen befand, vier Mehrfamilienhäuser und zwei Stadthäuser mit insgesamt 52  Wohnungen und einer Wohnfläche von rund 3575 Quadratmetern errichten. Vor der abschließenden Entscheidung des Gremiums waren Stellungnahmen von Behörden und aus der Bürgerschaft bewertet worden. Deren Anmerkungen wurden teilweise zur Kenntnis genommen, teilweise berücksichtigt und teilweise zurückgewiesen – wesentliche Änderungen ergaben sich dadurch laut Stadtverwaltung nicht.

Thema Lärmschutz

So befand beispielsweise das Regierungspräsidium Stuttgart, dass die Pläne regionalplanerischen Zielen nicht entgegen stünden. Das Landratsamt Ludwigsburg wies unter anderem auf die Lärmbelastung für ein Haus aufgrund des benachbarten Schienenverkehrs hin. Seitens der Stadtverwaltung heißt es dazu, man nehme dies sehr ernst, deshalb sei auch eine Schallimmissionsprognose erarbeitet worden. Es sei nachgewiesen worden, „dass die Bauteile die nötigen Schalldämmmaße erfüllen“. Eine andere Anordnung der Gebäude wurde zurückgewiesen.

Auf die Frage der Stadt Sachsenheim, wie die Auswirkungen auf den Verkehr seien, erklärt die Bietigheim-Bissinger Verwaltung, dass das Neuverkehrsaufkommen so gering sei, dass „die verkehrlichen Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Stadt Sachsenheim aus Sicht

des Gutachters vernachlässigbar sind“.

156 Einsprüche

Seitens der Bürger gingen drei längere Stellungnahmen ein, eine mit 106 angehängten Unterschriften. Darin manifestiert sich die Kritik an dem Vorhaben. Verkehrsfragen wurden dabei ebenso ins Feld geführt wie die Wohnungspolitik der Stadt und die Höhe der Gebäude. Vor allem im Visier: das „Haus D“, dessen Höhe sich am gegenüberliegenden Hochhaus am Ellental orientiert. Auch auf 156 Einsprüche wird hingewiesen.

In Antwort auf die Forderung, die Zahl der Wohnungen zu reduzieren, wird seitens der Stadt betont, es sei das Ziel, „dem Wohnungsmangel schnellstmöglich entgegen zu wirken und gleichzeitig die Außenbereiche bestmöglich zu schonen“.

Im Gemeinderat verhielt sich nur die FDP-Fraktion ablehnend. Fraktionsvorsitzender Götz Noller nannte als Gründe unter anderem die städtebauliche Konzeption und die Kubatur der Gebäude.

Der Durchführungsvertrag, den die Stadt mit dem Bauträger geschlossen hat, sieht vor, dass dieser spätestens innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes einen Bauantrag stellt. Spätestens nach weiteren sechs Monaten nach Erteilung einer Baugenehmigung soll mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

 
 
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