Hitze und Dürre im Landkreis Ludwigsburg Entnahme von Wasser wird verboten

Von bz
Die Metter vor der Bietigheimer Altstadt. Die meisten Gewässer im Kreis haben Niedrigwasser. Foto: Oliver Bürkle

In den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Ludwigsburg herrscht derzeit Niedrigwasser.

Die oberirdischen Gewässer im Landkreis Ludwigsburg haben derzeit Niedrigwasser. Das Landratsamt Ludwigsburg hat sich daher entschlossen, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen bis auf weiteres zu verbieten. Wie es in einer Mitteilung aus dem Kreishaus heißt, werden auch die angekündigten, teilweise örtlich sehr begrenzten Niederschläge keine Trendwende bringen. Sie bewirkten immer nur einen kurzen Anstieg der Wasserstände in den Gewässern, der aber auch schnell wieder auf ein niedriges Niveau absinke.

Bedrohlich für Tiere und Pflanzen

Die geringe Wassermenge in den oberirdischen Gewässern wirke sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus, so das Landratsamt. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, seien gefährdet. „Für viele Tiere und Pflanzen, die auf den Lebensraum Gewässer angewiesen sind, ist diese Situation bedrohlich“, heißt es.

Die Entnahme von Wasser aus den Gewässern verstärke und beschleunige diesen Vorgang. Deshalb habe das Landratsamt Ludwigsburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Dies betrifft auch bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse, die befristet widerrufen werden.

Neckar ist nicht betroffen

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten. Das Wasserentnahmeverbot gilt nicht für die Bundeswasserstraße Neckar einschließlich deren Kraftwerkskanäle und die Rems, da diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben. Der Gründelbach hat ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser, sodass der Gründelbach bis zu seiner Mündung in den Altneckar von Verbot ausgenommen ist. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten lokalspezifische Regelungen.

Landrat Dietmar Allgaier appelliert an die Vernunft aller, das Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer einzuhalten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung könnten mit Bußgeldern geahndet werden.  bz

 
 
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