Statt neun Jahre, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, muss der zweifache Kreissparkassenräuber sieben Jahre hinter Gitter. Die 14. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts honorierte damit das Geständnis des 31-Jährigen sowie dessen Schmerzensgeldzahlung an die mit Messer bedrohten Bankmitarbeiterinnen und seine Entschuldigungen an die Opfer.
Ingersheim Sieben Jahre Haft für zweifachen Bankräuber
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft für zwei Überfälle in Ingersheim und Korntal-Münchingen gefordert.
Ungewöhnlich hohe Beute
Mit diesem am Mittwoch verkündeten Urteil haben die Richter am Stuttgarter Landgericht zwei ungewöhnliche Fälle von doppelter schwerer räuberischer Erpressungen (sprich: „Raub“) dabei in einem Fall wegen erpresserischem Menschenraub nach fast zweimonatiger Verhandlung abgeschlossen. Ungewöhnlich deshalb, weil der Angeklagte nicht nur eine Kreissparkassenfiliale in Korntal-Münchingen – am 28. Juli letzten Jahres – überfallen hatte, sondern drei Wochen später, am 19. September gleich noch einmal zuschlug, diesmal in Ingersheim. Und ebenfalls ungewöhnlich war auch die Höhe der jeweiligen Beute: Zuerst 89.000 Euro, dann in Ingersheim 110.000 Euro.
Im Urteil stellten die Richter jetzt fest, dass der Angeklagte selbst bei der Bankfiliale in Korntal-Münchingen als Auszubildender beschäftigt war. Dadurch habe er die sicherheitstechnischen Begebenheiten des Geldinstituts genau studieren und dies dann bei der jeweiligen Tat zu seinen Gunsten ausnützen können.
Er war an jenem 28. Juli gegen 12.20 Uhr mit einer Coronamaske und tief gezogener Mütze am Hintereingang der Bank in Korntal-Münchingen erschienen, hatte dort geklingelt – und wurde von der 47-jährigen Mitarbeiterin eingelassen, ehe sie überhaupt bemerkte, was der Mann vorhatte.
Mit einem langen Messer bedrohte er die Frau und dirigierte sie gezielt in den Tresorbereich, den er bereits durch seine frühere Arbeit kannte und von dem er auch die Sicherheitseinrichtung gezielt umgehen konnte. Während ihm die Geldscheine in die mitgebrachte Tasche gelegt wurden, hatte er auch die zweite anwesende Mitarbeiterin mit dem Messer bedroht. Mit der Beute konnte der Angeklagte schließlich flüchten.
Nach demselben Muster war er laut Urteil auch am 19. September in der in der Tiefengasse gelegenen Bankfiliale in Großingersheim vorgegangen. Auch hier benutzte er ein Messer bei seinem Überfall. Die Bankmitarbeiterin musste ihm aus dem Tresor 110.000 Euro aushändigen. Auch hier hatte der Angeklagte zunächst unerkannt wieder verschwinden können.
Die Festnahme erfolgte allerdings eine Woche nach der zweiten Tat im Zuge anderer Ermittlungen der Polizei und der Zollfahndung in Sachen Sozialbetrug. Der Angeklagte habe eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, wie es schon der Staatsanwalt, der neun Jahre Haft beantragte, in seinem Plädoyer betont hatte.
Alle drei Bankmitarbeiterinnen haben die Geschehnisse psychisch bis heute noch nicht überwunden. Die Frau der Korntaler Filiale leide noch heute an Schlafstörungen. Auch dies habe man bei der Strafzumessung berücksichtigen müssen, wenngleich es bei beiden Fällen keine Verletzten gab und der 31-Jährige auch Zeichen eine Reue gezeigt hatte.
Sicherheitskräfte hinzugezogen
Aus zwei Einzelstrafen bildete das Gericht nunmehr eine Gesamtstrafe von sieben Jahren. Noch während der Urteilsverkündung rannte ein Verwandter des Angeklagten vom Zuhörerbereich aus an die Saaltüre, riss diese auf und schlug sie krachend wieder zu. Daraufhin ordnete das Gericht für den weiteren Verlauf der Urteilsverkündung Sicherheitskräfte im Saal an.
Eine weitere Anklage gegen den jetzt verurteilten Zweifachbankräuber wurde zeitgleich ebenfalls am Stuttgarter Landgericht verhandelt. Dabei ging es um seine betrügerische Beteiligung mit einer Kornwestheimer Montagefirma. Hier wurde allerdings sein Tatvorwurf angesichts der zu erwartenden Bankraub-Strafe ohne Urteil eingestellt (die BZ berichtete). Bernd Winckler