Kann die Traditionsveranstaltung trotz Pandemie stattfinden? Zwei Varianten für Weihnachtsmarkt

Von Heidi Vogelhuber
Der Ludwigsburger Barock-Weihnachtsmarkt wie man ihn kennt: Dicht an dicht drängen sich die Menschenmassen durch die Gänge zwischen den Ständen auf dem Marktplatz. In dieser Form kann der Markt unter Corona auf keinen Fall stattfinden.⇥ Foto: Martin Kalb

Tourismus & Events Ludwigsburg stellte dem Gemeinderat zwei Konzepte vor, wie trotz Corona ein Weihnachtsmarkt stattfinden könnte. Bietigheim hat noch nicht darüber entschieden.

Kann 2020 ein Weihnachtsmarkt stattfinden? Und wenn ja, in welcher Form? Über diese Frage wird aktuell in vielen Kommunen nachgedacht und diskutiert. In Bietigheim-Bissingen sind jegliche Großveranstaltungen bis Ende Oktober, unter anderem auch das Bissinger Weindorf und das Apfelfest, abgesagt, bezüglich des Sternlesmarkts gebe es noch Hoffnung, aber: „Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen“, sagt Pressesprecherin Anette Hochmuth auf Anfrage der BZ. Bietigheim-Bissingen habe noch keine Konzepte ausgearbeitet, unter welchen Bedingungen ein Weihnachtsmarkt stattfinden könnte.

Im Gegensatz dazu, überlegte sich der Eigenbetrieb der Barockstadt, Tourismus & Events Ludwigsburg, der für die Organisation des Barock-Weihnachtsmarkts zuständig ist, gleich zwölf Konzepte. „Wir wollen einen Weihnachtsmarkt, denn er ist keine Veranstaltung, sondern ein Kulturgut“, sagt Mario Kreh, Geschäftsführer von Tourismus & Events. Und doch könne es den Markt im Corona-Jahr nicht so geben wie bislang. „Das Gedränge, die vielen Leute, die Enge – unter den aktuellen Bedingungen ist das nicht möglich.“ Absagen sei aber keine Option. „Wir haben lange überlegt und mit uns gerungen, denn der Weihnachtsmarkt darf kein Corona-Hotspot werden“, so Kreh weiter.

Diskussion im Gemeinderat

Auch die Ludwigsburger Gemeinderäte diskutierten am Dienstagabend heftig im Ausschuss Wirtschaft, Kultur, Verwaltung. Tourismus & Events stellte zwei Varianten vor, die einen Weihnachtsmarkt – in abgewandelter Form – ermöglichen könnten (siehe Infoboxen). „Die Stadt Ludwigsburg macht sich’s nicht leicht. Es wird nichts leichtsinnig aufs Spiel gesetzt“, sagt Melanie Mitna, Veranstaltungsleiterin von Tourismus & Events. In diesem Sinne vertagte der Ausschuss die Entscheidung auf Dienstag.

Fest steht jedoch: Wenn es nach der Stadtverwaltung und auch dem Rat geht, wird es einen Ludwigsburger Weihnachtsmarkt geben – natürlich unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung. Ab dem 1. November dürfen wieder Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen stattfinden. Für beide Varianten gilt einerseits das Erfassen der Kontaktdaten mit Überprüfung des Gesundheitszustandes und andererseits Einbahnregelungen, sodass sich keine Menschenmassen aneinander vorbei drücken müssen. Die maximalen Besucherzahlen errechnen sich (noch) auf Grundlage der aktuellen Corona-Bestimmungen für Messen: Eine Person pro sieben Quadratmeter.

„Wichtig ist, dass wir eine richtungsweisende Entscheidung vor der Sommerpause treffen, damit sich die Marktbeschicker darauf einstellen können“, erklärt Mitna. Die Standbetreiber haben nach der finalen Entscheidung des Rats die Wahl, ob sie tatsächlich einen Stand betreiben möchten oder ob es sich wirtschaftlich nicht für sie lohnt. „Normalerweise ist der Weihnachtsmarkt ein Gewinnbringer. Dieses Jahr kommen wir maximal auf eine Null“, sagt Kreh. Die Mietgebühren etwa werden tageweise berechnet, was bei der Blüba-Variante aufgrund der kürzeren Laufzeit (16 statt 29 Tage) ein Eintrittsgeld unumgänglich macht.

Ausgaben und Einnahmen

„Werbegebühren et cetera bleiben aber gleich hoch“, erklärt Kreh. Das Sicherheitspersonal müsse aufgestockt werden. Der Eintritt sei keine Perspektive für die Zukunft, versichert er und resümiert: „Eine Weihnachts-Veranstaltung gehört für uns einfach dazu. 2020 musste schon auf so viel verzichtet werden.“ Und doch betonen Kreh und Mitna, dass die Entscheidung aufgrund einer zweiten Corona-Welle jederzeit durch das örtliche Gesundheitsamt sowie das Land gekippt werden könnte. Es bleibt ungewiss.

 
 
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