Kirchheimer Goldraub Viereinhalb Jahre Haft für Goldräuber

Von Bernd Winckler
Das Landgericht Heilbronn verhängte eine empfindliche Strafe gegen den 34-jährigen Angeklagten, weil er 15 Vorstrafen auf dem Buckel hat. Foto: /Peter Lindau

Das Heilbronner Landgericht verurteilte den 34-jährigen Kirchheimer unter anderem wegen räuberischer Erpressung.

Der Kirchheimer Goldräuber muss wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen zweifacher Körperverletzung und Bedrohung vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Diese empfindliche Strafe resultiert nicht nur aus der Tat des Goldraubes mit Messerdrohung, sondern auch aus der Tatsache, dass der Mann schon 15 teilweise einschlägige Vorstrafen auf dem Buckel hat.

Versöhnung vor Gericht

Versöhnung gestern im Heilbronner Gerichtssaal des Landgerichts zwischen Täter und Opfer. Der Mann, dem der jetzt 34-jährige Angeklagte damals am 25. April letzten Jahres in einem Hotel in Kirchheim den gesamten Goldschmuck mittels zweier Messerdrohungen an den Hals raubte, hatte an diesem gestrigen letzten Prozesstag den Tatablauf geschildert – und gleichzeitig betont, dass er dem Angeklagten diese Tat verzeiht. Zum Beweis dafür ging er nach seiner Aussage direkt hinüber zur Anklagebank, gab dem 34-Jährigen die Hand und schüttelte sie kräftig. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter die Erlaubnis zu dieser versöhnlichen Geste erteilt. Dabei erklärte das Opfer auch, dass man damals voll betrunken war „Ich bin 100 Prozent Alkoholiker.“

Umschlag mit 3000 Euro

Gleichzeitig ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger dem Zeugen einen Briefumschlag überreichen, in dem sich ein Bargeldbetrag in Höhe von 3000 Euro befand. Der Betrag stellt den ungefähren Wert der Beute – Goldschmuck und einen Goldring – dar. Zunächst wollte das Opfer sogar dieses Geld gar nicht annehmen, ließ sich dann aber doch noch zu Annahme überreden.

Lange Vorstrafenliste

Schließlich stellte die 8. Große Strafkammer im Urteil fest, dass der Angeklagte in jenem Kirchheimer Hotel am 25. April letzten Jahres erheblich alkoholisiert zunächst einen Gast durch Faustschläge in das Gericht und einen weiteren Schlag auf den Kopf erheblich verletzte. Danach erst erfolgte der Raub des Goldschmucks zum Nachteil des Zeugen. Diese Tat hatte nichts mit den vorherigen Körperverletzungen zu tun, war eine reine Spontantat, wie selbst die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer betonte, jedoch im Ergebnis eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren beantragte. Auch sie begründete diese Strafhöhe mit den 15 Voreintragungen des 34-Jährigen – Körperverletzungen, Diebstähle, Geldfälschung, Urkundenfälschung, Vollrauschtat und zuletzt einen Raub. Das letzte Urteil gegen ihn war erst wenige Monate vor der jetzt abzuurteilenden Tat alt.

Milde durch Geständnis

Das Gericht milderte die Strafe auf viereinhalb Jahre ab, betonte aber in dem Urteil, dass die Drohung mit zwei Messern, diese an den Hals des Opfers gedrückt, die besondere Schwere eines Raubes/räuberische Erpressung begründet. Immerhin hatte der Mann nicht nur die beiden Messer an die Kehle gedrückt, sondern auch gedroht, er werde ihn abstechen, falls er den Goldschmuck nicht auf den Tisch legt. Die Beute hatte der Angeklagte zu Geld gemacht, für den Erwerb von Drogen. Allerdings ließ man noch angesichts des vollen Geständnisses des Angeklagten, seiner Reue – „es tut mir wirklich leid, ich bin nicht stolz darauf“ – und der Schadenswiedergutmachung Milde walten.

Voll schuldfähig

Was die Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt und auch der Konsum von Kokain betrifft, ist der Angeklagte dennoch voll schuldfähig und genießt nicht eine Strafmilderung, verbunden mit der Unterbringung in eine Drogenentzugsklinik, statt in die Haftzelle. Der Angeklagte ist aber ein Hangtäter, das beweisen die 15 Vorstrafen. Aus der letzten Verurteilung des Amtsgerichts Ludwigsburg sind noch neun Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt waren, offen und müssen jetzt beim Bewährungswiderruf zusätzlich noch abgesessen werden. Dass er zu einer Bewährungsstrafe noch einmal verurteilt wird, wie sein Verteidiger meinte, da er bereits einen neuen Arbeitsvertrag dem Gericht vorlegte, war ausgeschlossen, aufgrund der Schwere der Taten.

 
 
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