Ludwigsburg Ulrich Raisch klagt gegen Stadt

Von Verena Mayer und Claudia Mocek
Unter anderem bei der Stadt Ludwigsburg wollte Ulrich Raisch arbeiten. Foto: Simon Granville

Ulrich Raisch kennt man als Bewerber um fast jeden Bürgermeisterposten im Kreis. Doch auch andere Posten interessieren ihn. Jetzt klagt er gegen die Stadt Ludwigsburg.

Der Arbeitsplatz, mit der die Geschichte im Ludwigsburger Rathaus vor etwa einem Jahr begonnen hat, ist längst besetzt. Die Geschichte jedoch ist noch nicht zu Ende. Gegen die Stadt läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Womöglich, so der Verdacht eines unterlegenen Bewerbers, hat sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Der unterlegene Bewerber, der damit zum Kläger wurde, heißt Ulrich Raisch. Bislang war er als Bewerber für so ziemlich jeden Bürgermeisterposten im Kreis Ludwigsburg, aber auch darüber hinaus bekannt. Doch offenbar ist er auch im Hintergrund sehr aktiv.

Eine wichtige Stelle

Die fragliche Stelle im Ludwigsburger Rathaus war (und ist) von Bedeutung. Gesucht wurde im vorigen Herbst ein Leiter (oder eine Leiterin) für die Abteilung Schule im Fachbereich Bildung und Familie. Als solcher (oder solche) ist man unter anderem zuständig für die Schulentwicklungsplanung und den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Man muss 18 Mitarbeitende in der Verwaltung führen und rund 300 in den Schulen und hat zudem einen Etat über sechs Millionen Euro zu verantworten. Unter den Bewerbern für diese unbefristete A-14-Stelle (mindestens 4900 Euro) war auch Ulrich Raisch. Dass er die Stelle bekommen würde, durfte mangels hinreichender Qualifikation aber als einigermaßen aussichtslos gelten.

Ulrich Raisch hat unter anderem zwar einen Abschluss in Pädagogik und in Erziehungswissenschaft. Und zweifelsohne kennt er von seinen zahlreichen Bürgermeisterkandidaturen auch viele Rathäuser, zumindest von außen. An praktischer Berufserfahrung, noch dazu im gefragten Profil, fehlt es dem 62-Jährigen jedoch. Die einzige Leitungsfunktion, wenn man so will, übt er im eigenen Auftrag aus – als Leiter der Internationalen Akademie für Musikpädagogik, die er 2007 gegründet hat. Mit seiner Klage würde er die fragliche Stelle zwar auch nicht bekommen. Doch warum macht er es dann?

5000 Euro Schadenersatz

Theoretisch ist die Datenschutzgrundverordnung eine durch und durch gute Sache. Sie sorgt dafür, dass personenbezogene Daten sensibel behandelt und vor Missbrauch geschützt werden. Und dafür, dass höhere Bußgelder fällig werden, wenn dieser Schutz nicht gut genug ist. Praktisch jedoch ist die korrekte Umsetzung der Verordnung mit massivem bürokratischen Aufwand verbunden. Und sie bietet eine relativ große Angriffsfläche, um relativ problemlos an Geld zu kommen.

Für Aufsehen sorgte etwa eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf. Dieses hat im Frühjahr 2020 einem Mann 5000 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil sein ehemaliger Arbeitgeber keine vollständige Datenauskunft geliefert hatte.

Im konkreten Ludwigsburger Fall hat Ulrich Raisch von der Stadt Ludwigsburg Auskunft darüber gefordert, welche Daten sie von ihm während des Bewerbungsverfahrens gespeichert hat. Und weil sie aus seiner Sicht offenbar nicht zufriedenstellend geantwortet hat, reichte er Klage beim Arbeitsgericht ein, wo der Fall öffentlich verhandelt wurde – und wo man Kummer gewohnt ist.

Klage als Geschäftsmodell

Natürlich werden bei Gericht mehr seriöse Fälle verhandelt als andere. Aber bisweilen treiben diese anderen eben seltsame Blüten. Beispielhaft stehen dafür die sogenannten AGG-Hopper. Damit sind Personen gemeint, die sich mehr oder weniger wahllos auf Stellenausschreibungen bewerben, um anschließend wegen einer vermeintlich diskriminierenden Ablehnung eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend zu machen. Auch Ulrich Raisch hat schon einmal eine solche Entschädigung bekommen. Die Gemeinde Affalterbach musste ihm wegen eines geschlechtsdiskriminierenden Inserats 700 Euro bezahlen. Der Ort hatte eine „Sekretärin für den Bürgermeister“ gesucht – und Raisch als männlichen Bewerber quasi ausgeschlossen.

Auch in Bietigheim-Bissingen hat sich Ulrich Raisch erfolglos bei der Stadtverwaltung beworben. Wie das Verfahren genau abgelaufen sei, darüber dürfe sie keine Auskunft geben, sagte Pressesprecherin Anette Hochmuth auf BZ-Anfrage. Die Verwaltung habe sich jedoch nicht freigekauft, „wir haben uns besser zu helfen gewusst“, sagt Hochmuth.

100 Euro für Ruhe

Wie ernst es dem Stuttgarter nun mit seiner Klage ist – geht es eher um Datenschutz oder eher um Schadenersatz? – ist schwierig zu beurteilen. Ulrich Raisch möchte sich zu dem Verfahren nicht öffentlich äußern. Das Stuttgarter Arbeitsgericht, das für die gesamte Region zuständig ist, macht keine Angaben über die Zahl der Klagen, die Raisch gegen Kommunen führt oder bereits geführt hat. Aber dass der Name in Richterkreisen wohl bekannt ist, ist rauszuhören.

Allein die Stadt Ludwigsburg hat sich in den vergangenen vier Jahren vier weitere Mal mit dem Dauerbewerber auseinandergesetzt. Auch von ihr ist keine offizielle Stellungnahme zu erhalten. Doch nach Informationen unserer Zeitung hat die Stadt in einem Fall einen Vergleich geschlossen und Raisch 100 Euro bezahlt. Mutmaßlich in der Hoffnung, dann Ruhe zu haben.

Apropos: Einen offiziellen Abschluss hat das aktuelle Verfahren nicht. Das Arbeitsgericht konnte zu keinem Urteil kommen, weil Ulrich Raisch nicht mehr zum entscheidenden Termin erschienen war. Das Verfahren ruht nun.

 
 
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