Mordprozess Ludwigsburg Angeklagter schweigt nach Bluttat

Von Henning Maak
In der Danziger Straße/Stephanstraße, hinter einer Pizzeria ereignete sich im August die Tat. Foto: /7aktuell.de | Simon Adomat

Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein 44-jähriger Mann verantworten, der im August 2022 einen Mann in der Danziger Straße in Ludwigsburg erstochen hat.

In Handschellen und begleitet von einem Justizangestellten sowie zwei Mitarbeitern des Zentrums für Psychiatrie Weissenau wird der 44-Jährige in den Sitzungssaal des Stuttgarter Landgerichts geführt.

Der erste Verhandlungstag des Mordprozesses um die tödliche Messerattacke in der Ludwigsburger Oststadt dauert nicht lange – nach 20 Minuten wird der Angeklagte wieder abgeführt.

Vorwurf: Heimtückischer Mord

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückischen Mord vor. Laut Anklage soll er Anfang August vergangenen Jahres völlig unvermittelt mehrfach auf einen 79-jährigen Mann in der Danziger Straße in Ludwigsburg eingestochen haben. Das Opfer sei in einem Gespräch gewesen und von dem Angriff völlig überrascht, sodass es keine Gegenwehr leisten konnte.

Anschließend soll sich der Angeklagte einer Mutter mit ihrem Kind zugewandt haben, diese hätten aber in ein Ladengeschäft flüchten können.

Stiche in Oberkörper und Arm

Das 79-jährige Opfer erlitt sieben Stichwunden am Oberkörper und am linken Arm, mehrere innere Organe wurden verletzt. Obwohl er umgehend im Krankenhaus Ludwigsburg notversorgt wurde, führte der hohe Blutverlust etwa eine Stunde später zu seinem Tod.

Nach seiner Festnahme war der 44-Jährige einen Monat lang in Untersuchungshaft, seit Anfang September ist er vorläufig im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau untergebracht. Im Laufe des Prozesses, für den acht weitere Verhandlungstage angesetzt sind, werden ein rechtsmedizinischer und ein psychiatrischer Gutachter Einschätzungen zum Angeklagten abgeben.

Es ist denkbar, dass am Ende des Prozesses keine Verurteilung wegen Mordes steht, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird.

Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Markus Bessler weder zur Person, noch zur Sache. Öffentlich bekannt wurden nur Angaben zum Lebenslauf des 44-Jährigen aus zwei Vorverurteilungen der Amtsgerichte Hamburg und Stuttgart, die verlesen wurden und sich teilweise widersprechen: Laut des ersten Urteils verließ der Angeklagte sein Heimatland Somalia im Alter von drei Jahren mit seiner Familie und verbrachte seine Kindheit in mehreren Ländern.

Seit 1996 in Deutschland

Bis zur sechsten Klasse sei er auf einer Sonderschule gewesen, danach habe ihn seine Mutter zu Hause unterrichtet. Laut des Stuttgarter Urteils hat der Mann in Somalia sieben Jahre lang die Schule besucht und anschließend dort in einem Uhrengeschäft gearbeitet. 1996 kam er nach Deutschland, wo er mehrere Jahre bei einer Reinigungsfirma beschäftigt war. Derzeit ist er jedoch arbeitslos und lebt in einer Obdachlosenunterkunft von Sozialhilfe.

Der Prozess wird am 26. Januar fortgesetzt. 

 
 
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