Motorradfahrer war zu schnell unterwegs Ein Jahr nach tödlichem Unfall in Tamm: Ermittlungen eingestellt

Von bz
Ende Juni 2019 kam ein Motorradfahrer in Tamm ums Leben. Die beteiligte Autofahrerin wird nicht angeklagt. ⇥ Foto: Martin Kalb

Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen eine Autofahrerin ein, nach einem Unfall bei dem ein 20-Jähriger sein Leben verlor.

Nach einem schweren Verkehrsunfall am 24. Juni 2019 an der Einmündung Asperger Straße/Hofäckerstraße in Tamm, bei dem ein 20-jähriger Motorradfahrer ums Leben gekommen und seine Sozia schwer verletzt worden war, hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn jetzt laut einer Mitteilung der Behörde das Ermittlungsverfahren gegen eine damals 38-jährige Autofahrerin, die selbst bei dem Unfall verletzt wurde, eingestellt.

Sie war gegen 19.30 Uhr von Asperg in Richtung Tamm unterwegs und beim Linksabbiegen von der Asperger Straße in die Hofäckerstraße mit dem entgegenkommenden Motorradfahrer zusammengestoßen. Zur Klärung der Unfallursache hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn angeordnet, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dessen Gutachten, das den Unfall rekonstruierte, ergab, dass der damals 20-jährige Motorradfahrer vor dem Zusammenprall mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren war. Der Autofahrerin war daher nicht nachzuweisen, dass sie die beim Linksabbiegen erforderlichen Sorgfaltspflichten missachtet hatte, so die Staatsanwaltschaft weiter.

 
 
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