Petitionsausschuss besichtigt umstrittene Hütten Gartenhäuschen beschäftigen Landtag

Von Martin Hein
Konrad Epple (zweiter von links) als Kommissions-Vorsitzender des Petitionsausschusses und Andreas Kenner (links) haben sich die Situation vor Ort angeschaut. Noch ist nicht entschieden, ob die Gartenhäuschen bleiben dürfen. ⇥ Foto: Oliver Bürkle

Dürfen die Gartenhütten in der Oberiexinger Straße nun bleiben oder nicht? Seit über sechs Jahren geht es hin und her. Eine Kommission des Petitionsausschusses war jetzt in Großsachsenheim.

Dürfen die Gartenhäuschen in der Oberriexinger Straße jetzt bleiben oder müssen sie doch zurückgebaut werden? Die Situation ist verzwickt. Die Gartenhäuschen entsprechen in den Abmaßen dem Kaufvertrag mit der Baufirma Layher, jedoch – und das ist die Krux – nicht dem Bebauungsplan, der Gerätehütten explizit ausschließt.

Laut Bebauungsplan „Gartenstraße“ und dort unter dem Punkt „Flächen für Nebenanlagen“ steht: „Gerätehütten, auch verfahrensfreie Hütten, sind ausdrücklich nicht zulässig“. Eigentlich eine klare Sache, sollte man meinen. Wenn da eben nicht in der Teilungserklärung zwischen Erdgeschoss-Wohnungseigentümern und der Baufirma Layher zu den Sondernutzungsrechten stehen würde: „Jeder Sondernutzungsberechtigte einer Gartenfläche darf innerhalb seines Sondernutzungsbereichs ein baurechtlich genehmigungsfreies Gartenhaus auf seine Kosten erstellen. Das Bauwerk darf nicht größer als neun Kubikmeter sein“. Also sind die Gartenhütten demnach doch erlaubt?

Nach Ansicht des Sachsenheimer Gemeinderats, mit Verweis auf den rechtsgültigen Bebauungsplan, nicht.

Anpassung abgelehnt

Anfang 2015 lehnte der Gemeinderat das Ansinnen der Baufirma ab, den Bebauungsplan nachträglich an die Teilungserklärung anzupassen. Das Verhalten der Firma Layher wolle man nicht im Nachhinein legitimieren, so der mehrheitliche Tenor im Gemeinderat. In dem Gremium war man zudem der Ansicht, dass der Bebauungsplan unmissverständlich und bindend sei.

Das Landratsamt als zuständige Baurechtsbehörde hätte auf dieser Rechtsgrundlage bereits eine Rückbauverfügung erlassen können. So weit ging die Behörde bis jetzt nicht. Als letzte Option schalteten die Anwohner um Bastian Bossert den Petitionsausschuss des Landtages ein. Eine Kommission des Petitionsausschusses, bestehend aus den Landtagsabgeordneten Konrad Epple (CDU) und Andreas Kenner (SPD), stattete am Freitag bei einer Ortsbesichtigung den hilfesuchenden Eigentümern in der Oberriexinger Straße einen Besuch ab.

Der Kommissions-Vorsitzende Konrad Epple fungiert als Berichterstatter des Petitionsausschusses. Die Ortsbesichtigung hätte bereits vor einem Jahr stattfinden sollen, musste jedoch wegen Corona verschoben werden.

Vier Hütten stehen noch

Der aktuelle Stand in der Oberriexinger Straße ist, dass von ehemals acht Hütten jetzt noch vier stehen. Die Gartenhäuschen werden von den Eigentümern zur Unterbringung ihrer Gartengeräte genutzt. An einer Stelle, an der eine Hütte stand, hat ein Bewohner jetzt mehrere Kunststoffkisten gestapelt. So könnte statt der gepflegten, aber umstrittenen Gartenhäuschen, sozusagen die gesetzeskonforme Lösung beispielsweise zur Unterbringung der Gartengeräte aussehen. Unschön, aber erlaubt. Das Fundament, auf dem zuvor die Hütte stand, darf bleiben, sprich die Fläche bleibt versiegelt.

Petitionsausschuss-Mitglied Andreas Kenner bemerkte, dass in vielen Gärten weitaus größere Trampoline oder Spieltürme stehen, als die umstrittenen Gartenhütten. Er selbst wolle seinen Rasenmäher auch nicht im Wohnzimmer abstellen. Kenner schlug den Eigentümern vor, das Gespräch mit den Gemeinderäten zu suchen. Steffen Schurr, Teamleiter Bauverwaltung der Stadt Sachsenheim bemerkte, dass der Bebauungsplan bereits seit Juni 2012 rechtskräftig sei und der Bauträger Layher die Bedingungen und Einschränkungen kannte.

Bürgermeister Holger Albrich, seit 2019 im Amt, und somit an der ganzen Entwicklung unbeteiligt, bedauert die aktuelle Situation. René Kurmies von der Baurechtsbehörde erklärte, dass das Landratsamt die Entscheidung der Stadt Sachsenheim akzeptieren würde.

Konrad Epple erläuterte, dass Andreas Kenner und er die Situation im Petitionsausschuss vortragen. Er gehe davon aus, dass dies bei der Sitzung im Januar der Fall sein wird. Man könne jedoch nur eine Empfehlung aussprechen. Das entscheidende Wort dürfte in dieser Angelegenheit der Sachsenheimer Gemeinderat haben.

Die Anwohner hoffen darauf, dass die Gartenhäuschen stehen bleiben dürfen. Eine unendliche Geschichte, die sich schon seit Jahren hinzieht und die Nerven der Eigentümer strapaziert. Bereits kurz nach dem Einzug im Jahr 2014 habe man nach Auskunft von Anwohnerin Aydan Cuva mitgeteilt bekommen, dass die Hütten nicht erlaubt seien. Kurz darauf erhielten alle betroffenen Anwohner vom Ministerium eine Rechnung über 350 Euro Bearbeitungsgebühr. Die Wohnbaufirma Layher habe diese Rechnung für die Anwohner bezahlt. „Zur Not schraube ich Räder unter mein Gartenhäuschen, dann darf es bleiben“, meinte ein Eigentümer.

 
 
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