Polizei kontrolliert das Einhalten der Corona-Verordnung Noch keine Straftaten im Landkreis

Von Heidi Vogelhuber
Polizeibeamte fahren unter anderem auch im Bürgergarten in Bietigheim-Bissingen Patrouille und kontrollieren, ob die Ge- und Verbote der Corona-Verordnung von den Bürgern eingehalten werden. Foto: Mathias Schmid

Das Einhalten der Corona-Verordnung wird streng kontrolliert. Die meisten halten sich daran.

Strahlend blauer Himmel, mildes Wetter, der Frühling lockt. Vielleicht eine Runde durch den Bürgergarten in Bietigheim-Bissingen oder um den Ludwigsburger Monrepos-See flanieren? Zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ist das auch während der Ausgangsbeschränkung zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus erlaubt. Doch auch in der abgeschiedenen Idylle drehen Streifenwagen ihre Runden, fahren durch den Park und um den kleinen See und kontrollieren. „Es wird überprüft, ob sich die Bevölkerung an die Ver- und Gebote hält“, sagt Polizeisprecher Peter Widenhorn im Gespräch mit der BZ.

Bußgeld oder Straftat?

Was erlaubt ist und was nicht, regelt die Corona-Verordnung. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterschieden. Erstere werden mit einem Bußgeld quittiert, die Höhe ist in einem Bußgeldkatalog festgeschrieben. Dieser besagt, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr Personen als erlaubt mit 100 bis 1000 Euro bestraft werden kann. Eine recht große Spanne, das Ausmaß wird individuell festgesetzt. „Zunächst sprechen die Polizeibeamten die Menschen an, klären auf und appellieren an die Vernunft“, erklärt Polizeisprecher Stefan Hermann. Es gehe nicht darum, Geld einzunehmen, sondern um die Gesundheit, versichert er. Ein Erstvergehen werde verwarnt oder mit 100 Euro abgestraft. Bei Uneinsichtigkeit jedoch, müsse die Polizei durchgreifen. Straftaten jedoch ziehen eine Geld- oder Freiheitsstrafe mit sich und zeichnen sich dadurch aus, dass durch das Verhalten eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit Covid-19 ausgeht. Aber Hermann sagt auch: „Es ist bislang alles im niederschwelligen Bereich. Das Gros der Bevölkerung hält sich an die Corona-Verordnung.“ Straftaten habe es im Landkreis bislang noch keine gegeben. Jugendliche hätten hin und wieder gegen die Feierregel verstoßen und sich mit alkoholischen Getränken in Parks oder an anderen öffentlichen Plätzen versammelt. Überschreitet die Zusammenkunft in privaten Räumen fünf Personen, kann das pro Person 250 bis 1000 Euro kosten. Auch habe es einzelne Fälle gegeben, bei denen Kneipen oder Restaurants unerlaubt geöffnet hatten – Kostenpunkt: 2500 bis 5000 Euro für den Betreiber.

„Die Menschen sind verunsichert, viele rufen bei uns an und fragen nach, was sie dürfen und was nicht“, berichtet Hermann aus dem Polizei-Alltag. Da die Corona-Verordnung am 28. März zum dritten Mal geändert wurde, müssten auch die Polizeibeamten oftmals selbst erst nachlesen, was der aktuelle Stand ist. „Die Rechtsverordnung ist neu und dynamisch. Auch wir lernen stetig dazu.“ Man wolle den Menschen ja nichts Falsches am Telefon mitteilen, „die Bürger verlassen sich auf uns“, so Hermann.

Auch wenn der Eindruck entstehen könnte, dass mehr Polizisten als sonst im Einsatz sind, handle es sich um den normalen Arbeitsbetrieb, sagt der Polizeisprecher. „Wir haben keine Fremdkräfte angefordert, die Beamten sind aber mehr als sonst für Kontrollen im Einsatz.“

Fallzahlen zu Verstößen und Kontrollen

111 Personen wurden vergangene Woche in Bietigheim-Bissingen kontrolliert In 17 Fällen wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen. 13 Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Fünf Fahrzeuge wurden kontrolliert.

189 Personen wurden vergangene Woche in Ludwigsburg kontrolliert, 32 Mal wurde der Mindestabstand nicht eingehalten oder die maximale Personenanzahl überschritten. 18 Autos wurden überprüft.

 
 
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