Streit um die Nutzung eines Grundstücks in der Bügelestorstraße Die Besitzer haben das Nachsehen

Von Michael Soltys
Die Immobilie in der Bügelestorstraße 12 in Besigheim. Die Stadt übt ein Vorkaufsrecht aus, um sie zu einem späteren Zeitpunkt kommunal nutzen zu können. Der Erwerb ist allerdings unsicher.⇥ Foto: Martin Kalb

Die Stadt übt ein preisgebundenes Vorkaufsrecht für eine Immobilie in der Bügelestorstraße aus. Ein beurkundeter Kaufvertrag wird damit hinfällig.

Der Beschluss des Gemeinderats vom Dienstag dürfte bei den Besitzern des Grundstücks in der Bügelestorstraße 12 und bei dem potenziellen Käufer der Immobilie massive Unzufriedenheit auslösen. Beide hatten bereits einen Kaufvertrag über 77 000 Euro beurkunden lassen. Doch der ist hinfällig. Denn die Stadt wird von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Damit ist der Verkauf unmöglich. Das Pikante daran: Sollten die Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, jetzt an die Stadt verkaufen, wozu sie nicht verpflichtet sind, bekommen sie lediglich 44 000 Euro. Das ist der Verkehrswert, den ein Gutachterausschuss festgelegt hat. Ein anderer Käufer dürfte sich unter diesen Umständen allerdings schwer finden lassen.

Im Gemeinderat war die Entscheidung heftig umstritten, sie fiel mit zehn zu acht Stimmen bei einer Enthaltung. Besonders das BMU hatte sich gegen das Vorkaufsrecht ausgesprochen. Die potenziellen Käufer wollten in dem Haus eine Wohnung für die Schwiegereltern einrichten und im Erdgeschloss ein kleines Café mit Vinothek. Werde der Kauf verhindert, bleibe das Gebäude über viele Jahre im bisherigen Zustand, die Stadt werde das Grundstück „auf absehbare Zeit“ nicht anders nutzen, argumentierte  Helmut Fischer.  Der BMU-Sprecher führte als Beispiel die Immobilien in der Entengasse 10, in der Bügelestorstraße und rund um das Waldhorn-Areal an, die ebenfalls im Besitz der Stadt seien, ohne dass dort über Jahre Veränderungen sichtbar seien.

Es sei auch nicht sichergestellt, dass die Eigentümer tatsächlich Haus und Grundstück an die Stadt veräußern, so Fischer weiter. In den Plänen des potenziellen Käufers sieht er dagegen eine „Aufwertung für die Bevölkerung“. Unterstützung bekam Fischer von der Fraktion „Wir“. Die Immobilie sei heruntergekommen, so Stadtrat Manfred Hiller. „Wenn es nicht verkauft wird, bleibt es, wie es ist.“

Bürgermeister Bühler allerdings sieht in der Ausübung des Vorkaufsrechts eine Fortsetzung der langfristigen „Vorratsbeschlüsse“ durch die Stadt, ohne die beispielsweise das Archiv im Bühl nicht hätte gebaut werden können. Das Gelände an der Bügelestorstraße sei Teil des Konzepts für den Enzpark.

Rechtlich sieht sich die Stadt auf der sicheren Seite, wie Beigeordnete Heike Eckert-Maier noch einmal deutlich machte. Die Immobilie liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, langfristig soll das Gelände mit direktem Bezug zu der neuen Enzbrücke und dem Enzpark und zu dem vor einigen Jahren restaurierten Pavillon am Hang kommunal genutzt werden, beispielsweise als Stadtbalkon, als Restaurant oder Ausstellungsraum oder als eine Art Freiluftterrasse für kleine Veranstaltungen.

Darauf beriefen sich auch die Fraktionen, die für das Vorkaufsrecht stimmten. Die Pläne für Enzpark und Brücke und die spätere Gestaltung des Weges hoch zur Altstadt gehen „Hand in Hand“, sagte Achim Schober von der CDU. Die Immobilie gehöre jetzt in städtische Hand, um später zu shen, was dort entstehen könnte, sagte sein Fraktionskollege Ulrich Gerstetter. Zustimmung dafür bekam er aus den Reihen der Freien Wähler. Es sei bisher Konsens gewesen, das Gebäude zu kaufen, so Stadtrat Friedrich Köhler, „sonst sind unsere Entwicklungsmöglichkeiten in der Nähe des Pavillons eingeschränkt.“

 
 
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