Tiere Keine „Problem-Biber“ im Landkreis

Von Uwe Mollenkopf
Ein Biber isst Zweige um Ufer der Enz bei Besigheim. Biberbeobachtungen sind eher selten, weil die Nagetiere zumeist nachtaktiv sind. Foto: /Uwe Mollenkopf

Das Nagetier ist in der Region wieder präsent, eine systematische Erfassung gibt es aber nicht. Gegenmaßnahmen wie etwa im Alb-Donau-Kreis sind aus Sicht der Behörden nicht nötig.

Vor einigen Wochen sorgte die Meldung für Schlagzeilen, dass das Umweltministerium in Baden-Württemberg erstmals die Tötung von Bibern genehmigt habe. Zwei der streng geschützten Tiere sind Anfang des Jahres im Alb-Donau-Kreis lebend gefangen und dann getötet worden. Grund seien „Konflikte“ mit Bibern gewesen, die Straßen unterhöhlen und für Überflutungen sorgen können. Auch im Landkreis Ludwigsburg gibt es inzwischen wieder Biber – drohen folglich auch hier Konflikte mit dem größten europäischen Nagetier? Die BZ fragte beim Landratsamt nach, dem Sitz der Unteren Naturschutzbehörde.

Einige wandern nur durch

Wie Sprecherin Franziska Schuster mitteilt, erreichen die Kreisbehörde seit rund zehn Jahren vereinzelte und teils nicht überprüfte Biber-Meldungen. „Darunter sind auch Tiere, die den Landkreis nur durchwandern und nicht sesshaft werden“, so Schuster. So wurden Biber an und in der Enz beobachtet, unter anderem auch in Bietigheim-Bissingen. „Biber gibt es auch in unserer Stadt, allerdings nicht allzu zahlreich“, sagt Anette Hochmuth, die Sprecherin der dortigen Stadtverwaltung. Ebenso hat sich der Biber im Ludwigsburger Ökogebiet Zugwiesen am Neckar angesiedelt, wo dessen Nagespuren an den Bäumen sichtbar sind.

Generell bevorzugen Biber laut Landratsamt in der Regel größere Fließgewässer und stehende Gewässer, in denen sie Zweige und Äste von Bäumen als Winternahrung problemlos schwimmend transportieren können, solange deren Oberfläche eisfrei bleibt. Systematischen Erfassungen oder Zählungen gebe es aber nicht, so Franziska Schuster, weshalb sich die Zahl der Nagetiere im Landkreis auch nicht zahlenmäßig beziffern lasse.

Für ganz Baden-Württemberg wird die Zahl der Biber auf über 7500 geschätzt – der Biber ist wieder auf dem Vormarsch, nachdem die Tiere im 19. Jahrhundert hier ausgerottet waren. Der letzte Biber im Südwesten war 1846 erlegt worden.

Im Gegensatz zum Alb-Donau-Kreis machen die – geringen – Bestände im Kreis aus Sicht des Landratsamtes aber keine Gegenmaßnahmen erforderlich. „Nach unserem Kenntnisstand stellen die bisherigen Aktivitäten des Bibers im Landkreis Ludwigsburg kein Problem dar“, teilt die Kreis-Sprecherin mit.

Tötung ist extreme Ausnahme

Die Tötung im Alb-Donau-Kreis stelle zudem eine extreme Ausnahme dar. „Die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die die Grundlage für jede letale Entnahme bei dieser auch europarechtlich streng geschützten Art ist, sind in Paragraf 45 Bundesnaturschutzgesetz geregelt“, heißt es aus dem Landratsamt. „Es müssen zwingende Gründe vorliegen, die eine Ausnahme rechtfertigen, und gleichzeitig darf es keine zumutbaren Alternativen – zum Beispiel Umsiedlungen oder Abzäunungen – geben.“ Der Erhaltungszustand der Biberpopulation dürfe sich dadurch zudem nicht verschlechtert. „Daraus wird deutlich“, so Sprecherin Schuster, „dass die letale Entnahme von Bibern immer nur das letzte Mittel sein kann und nur für einzelne, sehr schwere Konfliktfälle in Betracht kommt.“

Das Landratsamt weist auch darauf hin, dass im Rahmen des seit 2004 in Baden-Württemberg bestehenden „Bibermanagements“ bisher die allermeisten Biberkonfliktfälle im Land mit milderen Mitteln beziehungsweise zumutbaren Alternativen befriedet werden konnten. Das sei ein großer Erfolg der Biberberater, die es inzwischen vor Ort gebe.

Biber als Landschaftsgestalter

Und: Der Biber bereitet dort, wo er auftaucht, längst nicht nur Schwierigkeiten. Er betätige sich als Landschaftsgestalter, der durch Baumentnahmen und Erhöhung des Wasserstandes naturschutzfachlich wertvolle Strukturen in den Talauen schaffen könne, so das Landratsamt. In vielen Fällen sei sein Wirken relativ unauffällig und ohne negative Auswirkungen auf angrenzende genutzte Bereiche. Denn er betätige sich ganz überwiegend innerhalb des Gewässerrandstreifens, der laut Gesetz zum Schutz des Gewässers ohnehin frei von Nutzungen bleiben solle.

 
 
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