Vogelgrippe im Kreis Ludwigsburg Geflügelpest in Oberriexingen wohl Einzelfall

Von Mathias Schmid
Im Landkreis Ludwigsburg ist die Geflügelpest jetzt auch aufgetreten. ⇥ Foto: dpa/Stefan Sauer

In einem Betrieb hat sich der Verdacht bestätigt. 180 Legehennen wurden getötet. Das Landratsamt prüft weitere Vorkehrungen.

Die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, ist im Landkreis angekommen. Ein entsprechender Verdacht vom Wochenbeginn in Oberriexingen hat sich bestätigt. Die betroffenen 180 Tiere in dem Betrieb wurden bereits getötet. Bisher spricht nichts für eine Ausbreitung auf weitere Höfe. Ob es dennoch Restriktionen gibt, entscheidet sich laut Landratsamt noch. Eine theoretisch mögliche Übertragung auf den Menschen gilt laut Landratsamt aktuell als unwahrscheinlich.

Der Nachweis der Geflügelpest mit dem Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 wurde in der Nacht auf Freitag durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Das Virus gilt als hochpathogen, verursacht also schwere Krankheitsverläufe. In dem Betrieb war am Montag eine Testung auf die Geflügelpest positiv ausgefallen. Am Mittwoch seien alle Legehennen tierschutzgerecht getötet und die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt worden, heißt es aus dem Landratsamt. Zu diesem Zeitpunkt hatte es sich noch um einen Verdachtsfall gehandelt.

Eine Ausbreitung auf andere Höfe wurde bisher nicht festgestellt. „In 24 umliegenden Geflügelhaltungen um das Seuchengehöft wurden keine klinischen und epidemiologischen Anzeichen (...) gefunden“, betont die Behörde. Sprich: Die Proben waren alle negativ. Der Erreger wurde wohl über gekaufte Legehennen von einem Geflügelhandelsbetrieb aus Nordrhein-Westfalen eingeschleust. Ein Eintrag des Erregers durch Wildvögel sei eher auszuschließen, da es sich um eine reine Stallhaltung handelt. Das Landratsamt geht daher „von einem solitären Ausbruch“ aus.

Entscheidung über Sperrzone

Ob es trotzdem eine Sperrzone geben muss, „entscheidet sich voraussichtlich Anfang nächster Woche“, sagt Landratsamt-Sprecherin Caren Sprinkart. In jedem Fall unterliegt der Ausbruchsbetrieb Sperrmaßnahmen. Er darf kein weiteres Geflügel einstallen, und Ausscheidungen der Tiere müssen speziell behandelt werden, um mögliche Erreger abzutöten. Die Veterinärbehörde habe alle notwendigen seuchenhygienischen Maßnahmen getroffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Bei dem Betrieb sei es zuletzt zu einer reduzierten Legeleistung der Hühner gekommen, so das Landratsamt. Der Landwirt habe vermehrt kranke Tiere beobachtet, einige waren schon gestorben. Deshalb alarmierte er den Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts. Unter bestimmten Bedingungen könne in Baden-Württemberg eine Entschädigung für die Tierverluste und eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Desinfektionsmittel durch die jeweiligen Tierseuchenkassen erfolgen, sagt Sprinkart auf BZ-Nachfrage. „Eine etwaige Entschädigung durch den Betrieb in NRW stellt ein zivilrechtliche Angelegenheit dar.“

 
 
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