VRS berät Flächennutzungsplan für Bönnigheim, Erligheim und Kirchheim Erligheim muss Argumente liefern

Von Jürgen Kunz
Obwohl das künftige Baugebiet „Aichert Nord“ mit 3,2 Hektar über dem errechneten Bedarf von 2,4 Hektar für Erligheim liegt, hat der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart zugestimmt. ⇥ Foto: Helmut Pangerl

Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart stimmte weitgehend der Fortschreibung des Flächennutzungsplans bis 2035 für Bönnigheim, Erligheim und Kirchheim zu.

Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart (VRS) hat sich in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Bönnigheim, Kirchheim, Erligheim beschäftigt. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung entschied das Gremium, dass der Umfang der zusätzlichen Wohnflächen bis zum Jahr 2035 in Bönnigheim und Kirchheim mit den Zielen der Regionalplanung vereinbar sind. Auch das neue Erligheimer Baugebiet „Aichert Nord“ spricht nicht gegen die Ziele der Regionalplanung, obwohl die Fläche mit 3,2 Hektar über dem errechneten Bedarf von 2,4 Hektar für Erligheim liegt. Dagegen stünde eine weitere 3,1 Hektar große Wohnbaufläche „Kuhäcker – Habertsau II“, wie es in dem Beschluss des Planungsausschusses heißt, „bis zum Vorliegen einer nachvollziehbaren Begründung Zielen der Regionalplanung entgegen“.

Wohnbauflächen

Der Wohnbauflächenbedarf wird im Flächennutzungsplan anhand demografischer Kennwerte ermittelt. Zur Ermittlung des Eigenbedarfs der Gemeinden stellt der GVV die zu erwartenden Haushaltsneugründungen den absehbaren Haushaltsaufgaben durch Hochbetagte gegenüber. Die Differenz zwischen frei werdendem Wohnraum und Bedarf durch Haushaltsneugründungen ergibt den Wohnraumbedarf für die Eigenentwicklung.

Die Gemeinden Bönnigheim und Kirchheim sind im Regionalplan als Gemeinden im Siedlungsbereich eingestuft. Das bedeutet, dass neben dem Bedarf für die Eigenentwicklung auch Wohnraum für zuziehende Menschen zur Verfügung gestellt werden soll. Anders sieht es für Erligheim aus: Die Kommune wurde im Regionalplan als „Gemeinde beschränkt auf Eigenentwicklung“ klassifiziert.

Nach Beurteilung des VRS weist Bönnigheim mit 13,4 Hektar Neubauflächen und Kirchheim mit 10,6 Hektar etwas weniger Flächen dar, als nach der Bedarfsermittlung möglich wäre. Die Gemeinde Erligheim weist rund 6,3 Hektar Wohnbauflächen aus. Dies wird damit begründet, dass für eine geplante Wohnbaufläche „Aichert Nord“ mit 3,2 Hektar derzeit ein Bebauungsplanverfahren läuft.

Beschluss noch 2020

Es wird in der Begründung der FNP-Fortschreibung davon ausgegangen, dass der Satzungsbeschluss noch im Jahr 2020 erfolgen würde. Rund 38 Grundstücke sollen mit einer Bauverpflichtung von drei Jahren und weitere fünf mit einer entsprechenden Verpflichtung auf Realisierung innerhalb von fünf Jahren versehen werden. Für die Grundstücke würde es derzeit mehr als 90 Interessent geben – davon elf aus der Gemeinde Erligheim selbst. Der GVV geht daher von einer raschen Vermarktung der Flächen aus. Diese Fläche wird daher weder als Reservefläche noch Baulücke in der Bedarfsbegründung des GVV berücksichtigt. Zusätzlich zum Bereich „Aichert Nord“ wurde deshalb die weitere Wohnbaufläche „Kuhäcker-Habertsau II“ mit weiteren 3,1 Hektar dargestellt. „Der hohe Nachfragedruck stamme, wie es in der Beurteilung des VRS-Planungsausschusses heißt, erklärtermaßen allerdings zum überwiegenden Teil nicht aus der Gemeinde und könne daher nicht als Argument herangezogen werden.

Gewerbeflächen

Die FNP-Fortschreibung weist einen Bedarf an Gewerbeflächen für Bönnigheim 9,8 Hektar, Erligheim 1,8 Hektar und Kirchheim 6,9 Hektar aus. Bönnigheim stellt etwa ein Hektar mehr als der Regionalplan vorsieht, dar. Eine detaillierte Begründung sei nicht erfolgt, heißt es in der Beurteilung durch den VRS-Planungsausschuss. Es werde jedoch auf eine stetige Nachfrage verwiesen. Als Gemeinde im Siedlungsbereich könnten und sollen Kommunen Flächen auch für Gewerbeansiedlung von außerhalb vorhalten. Der geringfügigen Mehrausweisung stünden daher keine Ziele der Regionalplanung entgegen.

Die Gemeinde Erligheim weist gegenüber dem rechnerisch ermittelten Bedarf 0,8 Hektar mehr aus. Auch hier werde mit einer hohen Zahl von Anfragen argumentiert, darunter drei Unternehmen aus Erligheim aber auch aus anderen Gemeinden, so der VRS. Da Erligheim auf Eigenentwicklung beschränkt sei, könne die Nachfrage durch ortsfremde Unternehmen nicht als Begründung herangezogen werden.

„Da der Umfang der Flächendarstellung nur wenig über den rechnerischen Bedarf hinausgeht und um eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung der Fläche zu ermöglichen, kann die Mehrausweisung unter der Maßgabe mitgetragen werden, dass eine differenziertere Bedarfsbetrachtung auf Grundlage des Bedarfs ortsansässiger Unternehmen erfolgt“, so die Beurteilung des VRS-Planungsausschusses.

 
 
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