Weinbauverband Württemberg beklagt Mangel an Corona-Förderung Der Besen hängt in Schieflage

Von Michael Soltys
Ein Bild aus früheren Tagen: Hier geht es lang zum Besen in Häfnerhaslach. ⇥ Foto: Martin Kalb

Der Weinbauverband beklagt die mangelnde Corona-Förderung für Betreiber von Besenwirtschaften. Doch es kommt auf den Einzelfall an.

Sie haben nur wenige Wochen im Jahr geöffnet, und das unregelmäßig. Die Bewirtung in den Räumen ihres Betriebs ist oft mehr als ein Zubrot für die Wengerter – ein Zubrot, das im vergangenen Jahr in wesentlichen Teilen weggefallen ist. Die Rede ist von Besenwirtschaften, die wie alle gastronomischen Betriebe zwangsweise geschlossen sind. Die Betreiber und Besitzer trifft es unterschiedlich hart, denn Fördermittel bekommen nicht alle. Für Hermann Morast, Geschäftsführer des württembergischen Weinbauverbands, steht fest: Der Großteil der Betriebe hat seit Beginn der Pandemie keine Chance, an Fördermittel zu gelangen.

Das liege an der Struktur der Corona-Hilfen von Bund und Land. Wer in den Genuss der Förderung für November und Dezember kommen wollte, musste einen Umsatzrückgang von 80 Prozent nachweisen, erläutert Morast. Viele Besenwirtschaften seien aber Teil eines landwirtschaftlichen Mischbetriebs. Der Umsatz in den Besenwirtschaften brach zwar nach Beginn der Zwangsschließungen weg, aber das Geschäft mit dem Weinverkauf, traditionell zu Weihnachten ein Umsatzbringer, lief weiter: Die Chance auf Corona-Förderung war dahin.

Förderfalle droht

Allerdings haben viele Betriebe das Jahr über keinen Wein auf Festen verkaufen können. Und nicht allen steht wie den Genossenschaften der Weg zum Verkauf im Lebensmittelhandel offen. Vor der gleichen Förderfalle stehen Wengerter, die Gästezimmer für Urlauber anbieten, ergänzt Hermann Morat. Sie hatten weder eine Chance auf ein Geschäft im Herbst noch auf Corona-Hilfen.

Mittlerweile haben sich die Fördergrundsätze für die aktuelle Corona-Überbrückungshilfe geändert, erläutert der Geschäftsführer des Weinbauverbands. Im Vergleich zum Vorjahresmonat muss ein Umsatzrückgang von 30 Prozent nachgewiesen werden, um Förderung beantragen zu können. Das sei mit einer langen Liste von Details hinterlegt. „Manche Betriebe erreichen auch das nicht“, sagt Morast jedoch.

Bei den Betreibern von Besenwirtschaften führt das zu großer Unsicherheit und zu Ungleichbehandlung, abhängig davon wie die Besenwirtschaften gesellschaftsrechtlich organisiert sind. Denn nicht jeder Besen ist Teil eines Weinguts, mancher wird auch eigenständig betrieben. Der Gang zum Steuerberater ist unvermeidlich, um sich durch die Tücken der Förderung zu kämpfen.

Noch mal Glück gehabt

Stephan Muck hat noch Glück gehabt. Sein Besen in Bietigheim-Bissingen, der im vergangenen Jahr noch von den Eltern betrieben worden ist, sei in den Genuss der Förderung für November und Dezember gekommen, sagt er. „Wir sind raus aus der Falle“. Bis November habe er seinen Besen einige Wochen öffnen können, bis zu 16 Wochen pro Jahr seien erlaubt. Im März vergangenen Jahres sei noch die Soforthilfe gezahlt worden. „Das hat geholfen.“

Nicht jeder spricht gern so offen über die Hilfen wie Stephan Muck. Dazu zählt ein Besen-Betreiber aus dem nördlichen Landkreis, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Sein Betrieb ist ebenfalls gesellschaftsrechtlich separat organisiert und habe für November eine Ausgleichszahlung bekommen. Anfang November hatte er eigentlich seinen Besen öffnen wollen. Zelte und Gerätschaften für die Außenbewirtung waren angeschafft, im Inneren waren die Sitzplätze mit Plexiglas abgeschirmt. „Dann wurde alles abgesagt“, erzählt er, die Verordnung zur Schließung zwang ihn dazu.

Fritz Funk hätte seine Besenwirtschaft in Löchgau normalerweise im Februar geöffnet. Ende August, Anfang September vergangenen Jahres konnte er seine Gäste noch im Freien bewirten. Bei der aktuellen Corona-Beihilfe, bei der 30 Prozent Umsatzrückgang nachgewiesen werden müssen, werden nur die Fixkosten als Grundlage der Förderung berücksichtigt, erläutert er: Miete, Nebenkosten und Ähnliches. Die aber seien bei ihm so gering, dass er sich frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Antrag zu stellen. Möglicherweise sei die Rechnung des Steuerberaters höher als der Ertrag aus der Förderung.

 
 
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