Zink-Feuerwerk in Cleebronn darf erneut kein Silvester-Feuerwerk verkaufen „Ich halte es nicht für angemessen“

Von Jürgen Kunz
Auch in diesem Jahr kann Arne von Boetticher, Geschäftsführer von Zink-Feuerwerk, kein Silvesterfeuerwerk in Cleebronn in seinem Werksverkauf anbieten.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Zum zweiten Mal wird ein Feuerwerksverbot verhängt. Arne von Boetticher meint, man hätte auch mit einem Versammlungsverbot an ausgewiesenen Plätzen reagieren können.

Für Arne von Boetticher, Prokurist von Zink-Feuerwerk in Cleebronn, ist das verhängte Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ein erneuter wirtschaftlicher Schlag. In der dritten Generation widmet sich das Familienunternehmen mit seinen 15 Mitarbeitern der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von hochwertigem Feuerwerk. Großfeuerwerk, Pyrotechnische Munition und frei verkäufliche Produkte zu Silvester gehören dabei zum Sortmiment.

„So flächendeckend halte ich es nicht für angemessen“, sagt er, und nach seiner Einschätzung hätte der Gesetzgeber statt mit einem kompletten Verkaufsverbot auch mit einem Versammlungsverbot auf bestimmten Plätzen reagieren können. Die Regelung werde „mit irgendwelchen Kausalitäten“ begründet, dass viele Menschen an Silvester durch Feuerwerk verletzt werden und das Verbot eine signifikante Erleichterung für die Krankenhäuser bringe. Doch es gebe keine belastbaren Zahlen dazu. Meistens passieren Böllerunfälle durch Alkohol, meint von Boetticher.

„Corona zum Teufel schießen“

Ganz im Gegenteil meint er, dass viele sich „mit den Raketen dieses Corona zum Teufel schießen“. Insofern hätte er es psychologisch für sinnvoll gehalten, wenn Feuerwerk erlaubt wäre: „Für die breite Bevölkerung wäre ein Silvesterfeuerwerk mal wieder ein schöner Anlass gewesen.“

„Es trifft uns wirtschaftlich sehr, es ist jetzt das zweite Mal, dass wir unser Silvesterfeuerwerk nicht verkaufen dürfen“, sagt der Prokurist von Zink-Feuerwerk. 25 Prozent des Jahresumsatzes gingen bereits im vergangen Jahr dadurch verloren, mit dem Ergebnis, dass für ein Dreivierteljahr die Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden mussten.

Kein Werksverkauf

Üblicherweise öffnet der Familienbetrieb an drei Tagen vor Silvester seine Tore in Cleebronn für Privatpersonen, die zu Silvester Raketen, Böller und vieles mehr kaufen möchten. Dieses Jahr bleiben die Verkaufsräume geschlossen. Der Umsatz aus dem Silvesterlagerverkauf sei zwar nicht unerheblich, so von Boetticher, aber es sei nicht das Hauptstandbein des Unternehmens. Kunden im europäischen Ausland beliefere man nicht nur mit Garten- und Silvesterfeuerwerk, sondern auch mit Großfeuerwerk und pyrotechnischer Munition.

Über 90 Prozent weniger Umsatz

Ein dramatischeres Bild zeichnet Matthias Brunner von Pyrotechnik Brunner in Sachsenheim-Hohenhaslach. Nach eigener Aussage bietet Pyrotechnik Brunner deutschlandweit die größte Auswahl an Feuerwerkskörpern und Silvesterböllern zum Kauf an. Brunner generiert den Hauptumsatz mit dem Silvesterfeuerwerk. Das Verkaufsverbot im letzten Jahr habe bei ihm zu Umsatzeinbußen von rund 90 bis 95 Prozent geführt. Immerhin seien ab Juli zumindest wieder Hochzeitsfeuerwerke erlaubt gewesen. Aber die Umsatzeinbußen habe er damit bei weitem nicht ausgleichen können. Bis vor wenigen Wochen sei er noch guter Dinge gewesen, Mit dem jetzt verhängten Verkaufsverbot habe er überhaupt nicht gerechnet.

Seit Oktober Vorbestellungen

Bereits seit Oktober hätten Kunden über seinen Online-Shop Knaller, Böller und Raketen vorbestellt. Diese Bestellungen hätten dann ab 29. Dezember abgeholt werden können. Wenn jetzt die Ware nicht rausgeht, werden alle Aufträge wieder storniert.

„Der Staat entzieht mir die wirtschaftliche Grundlage“, so Brunner. Die Argumentation, dass Unfälle mit dem Silvesterfeuerwerk zu einer deutlichen Mehrbelastung in den Krankenhäusern führen würden, kann er nicht nachvollziehen. Das sei reine Symbolpolitik. Brunner beruft sich auf den Bundesverband Pyrotechnik, der darauf hinweist, dass noch immer belastbare Daten fehlen würden, aus denen hervorgeht, dass ein signifikanter Teil der Verletzungen in der Silvesternacht durch zugelassenes Feuerwerk entstehe.

Mit dem erlaubten Verkauf von Kinderfeuerwerk, dazu gehören Wunderkerzen oder Mini-Vulkane, könne er den Verlust nicht einmal annähernd kompensieren. Gleiches gelte auch für den erlaubten Feuerwerks-Verkauf an Gewerbekunden. „Ich mache mir Gedanken, ob ich nicht dicht machen muss“, klagt der Sachsenheimer, der nach eigener Aussage keinerlei Hilfe für die Umsatzausfälle vom letzten Jahr bekommen hat.

Brunner sieht die Gefahr, dass nun viele ihr Silvester-Feuerwerk im Ausland kaufen. In der Schweiz seien beispielsweise Raketen mit einer Schwarzpulverfüllung von rund 250 Gramm erlaubt.

Wer dort einkauft und mit einer solchen Rakete an der Grenze erwischt wird, bekomme aber massive Probleme wegen des Verstoßes gegen das deutsche Sprengstoffgesetz, weil in Deutschland nur 20 Gramm Schwarzpulver pro Rakete erlaubt seien. Ganz zu schweigen von den berüchtigten Polen-Böllern, von denen eine ernsthafte Gefahr ausgehe. Wer solche Böller zünde gehe ein hohes Verletzungs-Risiko ein, warnt Matthias Brunner.

 
 
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