Asperg Verteidigung fordert Freispruch und Entschädigung für Fahrer

Von Petra Häusermann
Der 18-jährige Lukas wurde an Ostern vor einem Jahr auf diesem Schotterparkplatz in Asperg erschossen. 21 Schüsse wurden innerhalb von weniger als drei Sekunden abgefeuert. Foto: /Martin Kalb

Im Prozess um den erschossenen 18-Jährigen in Asperg hat die Verteidigung Straferlass für den 21-jährigen Fahrer, dessen Cousin die Schüsse feuerte, gefordert.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen 18-Jährigen aus Asperg hat die Verteidigung Freispruch für den dritten Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte für diesen wegen Mittäterschaft eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren beantragt. Zum Abschluss des mehrmonatigen Verfahrens vor der 2. Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hatten darüber hinaus die drei Angeklagten das letzte Wort.

Verurteilung rechtlich nicht haltbar

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage brauchten nach Ansicht von Rechtsanwalt Andreas Baier „eine krasse Hintergrundgeschichte, um einen Tatbeitrag oder einen Eigennutz unseres Mandanten“ zu konstruieren. Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, dass eine Verurteilung wegen Mittäterschaft rechtlich nicht haltbar sei.

Vielmehr müsse man akzeptieren, dass die „eindeutig lächerliche Auseinandersetzung“ – Beleidigungen auf einem sozialen Mediendienst und in einem Telefonat- zwischen dem jüngsten Angeklagten und dem getöteten Lukas ein Konflikt war, den der 21 Jahre alte Fahrer mit Worten habe schlichten wollen. Dieser fuhr an Ostern vor einem Jahr mit seinem gleichaltrigen Cousin nach Asperg, um sich auf dem Schotterparkplatz mitten in der Gemeinde mit den späteren Opfern zu treffen.

Cousin feuerte 21 Schüsse auf Opfer ab

Sein Cousin feuerte  Die Verteidigung des jüngsten Angeklagten aus Möglingen forderte für ihn einen Freispruch und eine Entschädigung für die elfmonatige Untersuchungshaft. Damit folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der eine Beteiligung am Tatort für nicht nachweisbar hielt.

Aus Überzeugung der Verteidigung des Schützen bewegt sich dieser Fall im klassischen Jugendstrafrecht. Sie hielten eine Strafe von nicht mehr als fünf Jahren für tat- und schuldangemessen. Für den Schützen hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Gefängnis beantragt.

Während sich der jüngste Angeklagte beim Schlusswort seinen Verteidigern anschloss, nutzten die anderen beiden die Gelegenheit, zu beteuern, dass ihnen die Tat unendlich leidtue und sie das grauenvolle Geschehen bereuen.

 
 
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