Besigheim Falsche Auskunft führt zum Fehlkauf

Von Helena Hadzic
Alex Brade auf seinem Grundstück in den Felsengärten. Die Sitzmöglichkeit aus Holzpaletten verstößt gegen die Vorschriften, da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt. Foto: /Oliver Bürkle

Alex Brade hat 40 000 Euro aufgrund einer fehlerhaften Prüfung der Stadt in einen Garten in den Felsengärten investiert, der im Landschaftsschutzgebiet liegt. Nun drohen ihm Zwangsgelder von mehreren Tausend Euro von Seiten des Landratsamtes Ludwigsburg.

Einen Garten in den Felsengärten zwischen Besigheim und Hessigheim – für viele Naturliebhaber ein Traum. Für den Hemminger Alex Brade ist dieser Traum in Erfüllung gegangen: 2023 konnte er nicht ein Grundstück, sondern gleich zwei Flächen erwerben, die der Gartengestalter in einen schönen Garten verwandelte. Sein lange angespartes Kapital, und das waren immerhin 40 000 Euro, investierte er gerne – bis jetzt jedenfalls. Denn der Kauf könnte den 39-Jährigen nun teuer zu stehen kommen aufgrund einer falschen Auskunft der Stadt Besigheim. Der Fachbereich III für Stadtentwicklung und Bauverwaltung der Stadt hatte Brades Anliegen geprüft und grünes Licht für die Grundstückspläne gegeben.

Der Schock kam Monate später. Durch ein Schreiben des Landratsamtes Ludwigsburg erfuhr er, dass die Fläche unter Landschaftsschutz steht. Eine Rutsche für seine Kinder, Sitzmöglichkeiten aus Holzpaletten oder auch der zum Häuschen umgebaute Wohnwagen verstoßen gegen die Vorschriften. Die Auskunft des Fachbereichs III war fehlerhaft. „Und dieser Fehler kostet mich 40 000 Euro“, sagt Brade im Gespräch mit der BZ.

Prüfung der Pläne

Begonnen hat alles mit einer Annonce im Internet, ein Grundstück stand zum Verkauf, ohne den Hinweis darauf, dass die Flache unter Landschaftsschutz steht. „Ich dachte nur: das klingt perfekt“, erinnert sich Brade. Besonders, weil das Grundstück direkt am Neckar liegt. Für den leidenschaftlichen Angler ein Jackpot, dachte er sich. Bei einer Besichtigung vor Ort stellte sich heraus, dass auch das angrenzende Grundstück verkauft wird, und so kam es zum Kauf von zwei Grundstücken, welche er zu einem großen Garten umbaute.

Die rund 40  000 Euro plus die Kosten für die Umbauarbeiten, etwa 16 000 Euro, investierte er aufgrund der Auskunft des Bauamts der Stadt Besigheim im Februar 2023. Eine grobe Skizze der Pläne ging beim Fachbereich der Stadt ein. Darauf zu sehen war beispielsweise ein Wohnmobil als Ersatz für eine Gartenhütte. Am 5. Februar gab das Bauamt grünes Licht. Im Schreiben der Stadt hieß es beispielsweise, dass die angegebene Größe des „Gartenhäuschens“ nicht überschritten werden dürfe. Die Pläne für den Zaun wurden kritisiert. „Alles andere war laut Bauamt zulässig“, sagt er. Der Kauf des Grundstücks fand statt, und Brade baute das Grundstück um. „Hätte ich gewusst, dass es sich um eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet handelt, hätte ich das Grundstück nie gekauft“, macht Brade deutlich, „aber davon war nie die Rede“, sagt er.

Nach einem Schreiben des Landratsamts Ludwigsburg im November 2023 wurde klar, dass einige Anlagen doch nicht zulässig sind.

Die Tatsache, dass sich die Fläche im Überschwemmungsgebiet befindet und unter Landschaftsschutz steht, macht den Umbau des Grundstücks beinahe gänzlich unzulässig. Unter anderem die Feuerstätte, das Wohnmobil, die Sitzmöglichkeiten aus Holzpaletten, die Rutsche und diverse Pflanzenarten, die nach Angabe des Landratsamtes keine heimischen Gewächse und daher verboten sind, wurden angeführt. Mehrere tausend Euro Zwangsgelder drohen ihm nun, wenn er den Rückbau nicht einleitet.

Die Missstände wurden bei einer Begehung des Grundstücks durch den Fachbereich des Landratsamtes – über die Brade im Vorfeld übrigens weder informiert wurde noch anwesend war – im Juli 2023 festgestellt. „Ich war total baff“, erinnert sich der Hemminger. Was ihn auch verwundert: Auf benachbarten Grundstücken im Gebiet gibt es ebenfalls Gartenhäuschen, Feuerstätten oder Sitzbänke aus Holzpaletten. Warum es aber nur in seinem Fall Verstöße sind, kann er nicht nachvollziehen. Das Landratsamt möchte sich auf Anfrage der BZ indes nicht dazu äußern – es handle sich „um ein laufendes Verfahren“, hieß es von Seiten der Pressestelle.

Verärgert durch das Schreiben konfrontierte Brade das Besigheimer Rathaus, das sein Anliegen damals geprüft hatte. In einer Stellungnahme der Stadt zu diesem Fall heißt es: „In der Tat hätte von Seiten des Fachbereichs III geprüft werden müssen, ob die Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet liegen. Insofern wurde eine falsche Auskunft in der Annahme, es handle sich ,nur’ um einen Außenbereich, gegeben.“

Andere Besitzer, anderes Maß?

Die Stadt bemerkt jedoch, dass zahlreiche Anlagen auch in einem Außenbereich nicht zulässig seien, wie etwa die Feuerstätte. Fraglich bleibt, warum die Feuerstätten auf benachbarten Grundstücken in diesem Gebiet keinen Verstoß darstellen. „Entweder ganz oder gar nicht, aber wieso muss nur ich rückbauen und bei anderen werden die Verstöße geduldet?“ fragt sich Brade.

Bis zum 15. Mai hat er Zeit, die Rückbaumaßnahmen umzusetzen – Brade weigert sich. „Das wird wieder Kosten verursachen“, ist er sich sicher. Übrig bleibt „teures, aber totes Land“, das er nicht nutzen kann. „Und keine Hilfe von keiner Seite“, so Brade.

 
 
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