Kreis Ludwigsburg Geflügelpest im Kreis angekommen: Vögel müssen in den Stall

Von bz
Hühner müssen ab Samstag im Stall bleiben. Foto: Martin Kalb/Nicht angelegt

Weil bei zwei toten Wildvögeln in Aldingen das Virus nachgewiesen wurde, hat nun das Landratsamt Ludwigsburg reagiert. Ab Samstag müssen alle Geflügelhalter im Kreis ihre Tiere im Stall behalten. Die Stallpflicht gilt zunächst bis Ende März.

Zwei am 13. Februar tot aufgefundene Möwen in der Neckarschleuse Aldingen in Remseck sind an Geflügelpest verendet. Der Landkreis Ludwigsburg hat deshalb ein vollständiges Aufstallungsgebot, also eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis angeordnet. Das Aufstallungsgebot gilt ab diesem Samstag, 18. Februar, bis vorläufig 31. März. Aufgrund des Seuchengeschehens unter anderem auch in den angrenzenden und nahe liegenden Kreisen Böblingen, Esslingen, Stuttgart und Heilbronn besteht insgesamt ein hohes Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände.

Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine in den meisten Fällen für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich verlaufende Virus-Erkrankung. Hauptsächlich betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel (Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Möwen und andere), Rabenvögel (zum Beispiel Krähen), Greifvögel und Eulen. Tauben und Singvögel sind laut Landratsamt Ludwigsburg nicht betroffen.

Wie berichtet hatten Geflügelhalter im Kreis teilweise bereits mit einer solchen Pflicht gerechnet, vereinzelt wurde sie sogar gefordert, um den eigenen Bestand zu schützen. bz

 
 
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