Ludwigsburg FDP fordert besonderen Schutz für das Gebiet Schanzacker

Von bz
Gerade die Lage ist am Grünzug Schanzacker/Tammerfeld brisant, denn die Erschließung ist nur über die Nachbarkommunen Tamm und Asperg möglich. Foto: /Werner Kuhnle

Die FDP-Fraktion im Verband Region Stuttgart stellt einen Antrag, um zu prüfen, ob das Gebiet Schanzacker im Tammerfeld besonderen Landschaftsschutz erhalten sollte. Die Planung des Landes im Kreis Ludwigsburg eine Erstaufnahme Einrichtung für Flüchtlinge (LEA) zu bauen stößt auf Widerstand von Tamm und Asperg.

Die FDP-Fraktion im Verband Region Stuttgart stellte vor Kurzem einen Antrag. Darin stellt die Fraktion in Frage, ob der Grünzug Tammer Feld (Schanzacker) entsprechend der Beschlussfassung in der 50. Sitzung des Planungsausschusses am 17. Juni 2009 ausreichend als Grünzug gesichert und vor Bebauung geschützt ist. „Sollte ein Schutz des Grünzugs gefährdet sein, worauf die Berichterstattung über die Pläne für eine Landeserstaufnahmestelle (Lea) im Gebiet Schanzacker hinweist, prüft die Geschäftsstelle die Möglichkeit, das Gebiet als Grünzäsur auszuweisen und legt einen Beschlussvorschlag vor“, heißt es in dem Antrag der Liberalen.

Eine Grünzäsur würde bedeuten, dass der Grundstücksabschnitt unter eine schärfere Kategorie beim Landschaftsschutz fällt. Benachbarte Gebiete in Asperg, Eglosheim/Hohenstange sind bereits in dieser Kategorie eingeordnet worden.

Photovoltaik-Möglichkeit?

Zudem soll die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart berichten, ob der Grünzug für Freiflächen-Photovoltaik, insbesondere Agri-Photovoltaik, in Frage kommt, sodass man diesen Abschnitt für eine solche Nutzung sichern sollte. Damit wolle man dem Land als Flächenbesitzer entgegenkommen und somit eine Nutzung der Fläche ermöglichen, ohne die Nachbarn Tamm und Asperg durch die Erschließung zu stark zu beeinträchtigen und den „kommunalen Konflikt“ damit beilegen.

Der Grund für den Antrag ist ein Beschluss des Regionalverbands aus dem Jahr 2009: Damals wurden bei der Fortschreibung des Regionalplans die Bestrebungen der Stadt Ludwigsburg, auf der jetzt zur Diskussion stehenden Fläche Schanzacker ein Gewerbegebiet auszuweisen, auch aufgrund der Einwendungen der Gemeinden Tamm und Asperg abgelehnt. Stattdessen wurde der zu diesem Zeitpunkt schon ausgewiesene Grünzug bestätigt, erklärt die FDP-Fraktion in ihrem Antrag.

Gründe gegen Gewerbegebiet

Die Ausweisung als Gewerbegebiet wurde damals einhellig abgelehnt. Die Region folgte der Argumentation von Asperg und Tamm: „Die Stadt Asperg lehnt einen Interkommunalen Gewerbestandort einschließlich einer Erschließung über die Markung Aspergs ab, da grundsätzlich die Freistellung des Hohenaspergs für die Gemeinde von großer Bedeutung ist, das gesamte Gebiet im Hinblick auf die geringe Markungsfläche als Naherholungsbereich sehr geschätzt wird und für die Natur eine große Bedeutung hat“, stand in der damaligen Begründung.

Auch Tamm stimmte damals gegen das geplante Gewerbegebiet: „Die Naturlandschaft am nördlichen Fuß des Hohenasperg wurde seit Menschengedenken geachtet und respektiert. Das angrenzende Landschaftsschutzgebiet begründet sich bei seinem Anblick von selbst. Die Gemeinde Tamm hat Mitte 1990 am südöstlichen Ortsrand in ähnlichem Abstand zum Hohenasperg ein dort vorgesehenes Gewerbegebiet auf Anraten der übergeordneten Behörden nicht weiter verfolgt und den Flächennutzungsplan geändert“, so die Begründung laut Protokoll. Das Land erklärte damals, dass das Schanzacker/Tammerfeld-Grundstück für Landeszwecke entbehrlich sei, da eine ursprünglich angedachte Justizvollzugsanstalt dort nicht mehr in Betracht kam.

In iIhrem Antrag fordert die FDP-Fraktion daher: „Oberstes Ziel sollte es nach Ansicht der Fraktion sein, die seinerzeit einhellig gebilligte Kategorisierung als Grünzug zu erhalten beziehungsweise als Grünzäsur auszubauen. Weicht die Regionalversammlung von der 2009 gefundenen Position ab, macht sie sich unglaubwürdig. Man kann nicht 2009 wegen Landschaftsschutz ein Gewerbegebiet ablehnen, 2023 aber einer Lea im gleichen Gebiet zustimmen, zumal eine Lea in ein paar Jahren eine Nachfolgenutzung zum Beispiel als Gewerbestandort haben kann.“ bz

 
 
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