Sachsenheim Doch noch Chancen für das Birkenfeld?

Von Martin Hein
Das Baugebiet Birkenfeld soll unmittelbar an das Wohngebiet Ost III anschließen. Foto: /Martin Kalb

Der Gemeinderat hat für das Kleinsachsenheimer Baugebiet, das derzeit auf Eis liegt, als ersten Schritt eine Vorprüfung in Auftrag gegeben.

Nichts tut sich derzeit im geplanten Baugebiet Birkenfeld, zumindest nichts Sichtbares. Allerdings kommt sozusagen am grünen Tisch wieder etwas Bewegung in das Kleinsachsenheimer Baugebiet, dem Justitia eine Zwangspause verordnet hat.

Das geplante Baugebiet am Ortsrand von Kleinsachsenheim gelegen, schließt direkt an das Wohngebiet „Ost III“ an und hat eine Nettobaufläche von rund 2,23 Hektar. In zwei Geschosswohnungsbauten soll zu 100 Prozent mietgünstiger Wohnraum umgesetzt werden.

Bebauungsplan 2022 beschlossen

Im Juli 2022 hatten die Gemeinderäte die Satzung des Bebauungsplans beschlossen. Eigentlich sollten die Planungen schon längst weiter sein, aber das Birkenfeld, und somit dringend benötigter Wohnraum, liegt sprichwörtlich auf Eis. Der Haken ist, dass das Baugebiet Birkenfeld seinerzeit nach Paragraf 13 b im so genannten beschleunigten Verfahren am 5. August 2022 rechtskräftig wurde. Die Jahresfrist, in der Bebauungspläne auf ihre Rechtmäßigkeit gerichtlich geprüft werden, wäre genau ein Jahr später, am 5. August 2023 abgelaufen. „Wäre“ impliziert hier, dass es schlichtweg nicht so weit kam.

Das Europarecht kam dem Baugebiet in Sachsenheim massiv in die Quere. Kurz vor Ablauf der Frist im Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig den Paragrafen 13 b als europarechtswidrig erkannt.

Mängelrüge für B-Plan

Unmittelbar danach, am 27. Juli 2023 und somit gerade noch innerhalb der Jahresfrist, wurde für den B-Plan eine Mängelrüge bei der Stadt Sachsenheim eingereicht. Nun setzten sich die Mühlen der Justiz vollends in Gang. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg teilte der Stadt Sachsenheim mit, dass ein Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan Birkenfeld vorliegt. Seit August 2023 gibt es nach Auskunft der Stadt mehrere Handlungsrichtlinien vom Gemeindetag sowie dem Ministerium, die zu möglichen Abhilfemaßnahmen und der weiteren Vorgehensweise Stellung genommen haben, aber es gab bis Ende 2023 keine definitive rechtliche Regelung dazu. Zum ersten Januar dieses Jahres wurde nach einem Beschluss des Bundestages der Paragraf 215 a des Baugesetzbuches rechtskräftig.

Heilungsverfahren soll helfen

Nach der Beschlussvorlage wird darin das sogenannte Heilungsverfahren für 13 b-Bebauungsplanverfahren aufgezeigt. Dieses Heilungsverfahren, ein ergänzendes Verfahren durch das der vorliegende Rechtsmangel überwunden werden soll, soll ab dem Punkt greifen, ab dem das ursprüngliche Verfahren nicht mehr europarechtskonform verlief. Konkret geht es um die sogenannte Strategische Umweltprüfungs-Richtlinie (SUP), die letztendlich eine Umweltprüfung für Bebauungsplanverfahren vorsieht. Genau diese stufenweise Vorprüfung und gegebenenfalls die Umweltprüfung soll nun das Büro KMB aus Ludwigsburg durchführen.

Rechtssicherheit herstellen

Ziel ist letztendlich, möglichst rasch eine rechtssichere Situation für die Grundstückseigentümer zu schaffen. Bürgermeister Holger Albrich räumte vor den Gemeinderäten ein, dass man durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zurückgeworfen wurde. Man habe eine Heilungsvorschrift bekommen. Nun möchte man das Büro KMB mit der Umweltprüfung beauftragen. Albrich wies darauf hin, dass man das Verfahren bis Jahresende abschließen müsse. Der Gemeinderat stimmte nun bei der Sitzung mit 19 Ja-, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zu. Somit wird das Heilungsverfahren nach Paragraf 215 a des Baugesetzbuches eingeleitet und das Büro KMB Ludwigsburg stufenweise mit der Vorprüfung und gegebenenfalls mit einer Umweltprüfung für eine Honorarsumme in Höhe von 5747,70 Euro beauftragt.  

 
 
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