Sachsenheim Klage verzögert Baugebiet Birkenfeld

Von Michaela Glemser
Das Baugebiet „Birkenfeld“ am Ortsrand von Kleinsachsenheim schließt an das Wohngebiet „Ost III“ an und hat eine Nettobaufläche von rund 2,23 Hektar. Fraglich ist, wann dort gebaut werden kann. Foto: /Martin Kalb

Ein Normenkontrollantrag stellt die Gültigkeit des Bebauungsplans in Kleinsachsenheim in Frage. Es geht um das beschleunigte Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch. In einer anderen Sache wurde schon entschieden, dass diese Vorschrift gegen EU-Recht verstößt. Nun ist die Frage, wie man diesen Fehler heilen kann.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli dieses Jahres hat die Mitarbeiter in den Bauämtern der Rathäuser in Aufruhr versetzt. Die Richter haben festgestellt, dass der Paragraf 13b des Baugesetzbuches nicht mit dem gültigen Europarecht vereinbar sei. Dieser Paragraf hat es in der Vergangenheit Gemeinden ermöglicht, Flächen von bis zu 10 000 Quadratmetern außerhalb des Siedlungsgebiets in einem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht zu überplanen.

Davon haben auch die Kommunen in der Region rege Gebrauch gemacht. So wurden in Sachsenheim die Baugebiete „Birkenfeld“ in Kleinsachsenheim, „In den Gärten“ in Ochsenbach sowie „Talaue“ in Häfnerhaslach im beschleunigten Verfahren aufgestellt. In Oberriexingen entstand in diesem Rahmen die Planung des Baugebiets „Schrannenäcker West“.

EU-Recht steht entgegen

Diese Bebauungspläne ohne Umweltprüfung umzusetzen, sei aber nicht mit den im EU-Recht verankerten Umweltschutz-Standards vereinbar, führten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts aus. Allerdings hat dieses Urteil nur Auswirkungen auf künftige Bebauungspläne und solche, die erst im zurückliegenden Jahr öffentlich bekannt gemacht wurden.

„In der Handlungsempfehlung des Bundesbauministeriums zum Gerichtsurteil heißt es, dass Bebauungspläne, die schon länger als ein Jahr in Kraft getreten sind, so wie bei unserem Baugebiet ‚Schrannenäcker West‘, unanfechtbar sind“, sagte Gard Maisch, Stellvertreter des erkrankten Bürgermeisters Frank Wittendorfer, in der jüngsten Oberriexinger Gemeinderatssitzung. Das zuständige Baurechtsamt in Vaihingen habe auch bereits einige Baugenehmigungen für besagtes Oberriexinger Baugebiet erteilt, so Maisch.

Derzeit noch kein privates Bauvorhaben ist in den Baugebieten „Talaue“ in Häfnerhaslach und „In den Gärten“ in Ochsenbach gestartet. „Nach der gegenwärtig herrschenden Rechtsauffassung haben aber beide Bebauungspläne Bestandskraft erlangt und bleiben auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirksam“, teilt der Pressesprecher der Stadt Sachsenheim, Arved Oestringer, auf Anfrage mit.

Für beide Baugebiete sollen in diesem Jahr noch in den betroffenen Ortschaftsräten und im Ratsgremium Kriterien zur Vergabe der Bauplätze beraten und beschlossen werden. „Die Vermarktung der städtischen Bauplätze in Ochsenbach und Häfnerhaslach könnte damit noch Ende dieses Jahres oder Anfang 2024 beginnen“, erläutert Oestringer.

Hoffen auf eine Heilung

Nicht so einfach wird dies beim Baugebiet „Birkenfeld“ in Kleinsachsenheim möglich sein, denn für dieses Baugebiet ging innerhalb der Jahresfrist nach Bekanntmachung des Planwerks beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Normenkontrollantrag ein. Ein eben solcher Antrag hatte auch das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli ausgelöst, denn damals hatte eine Umweltvereinigung gegen ein rund drei Hektar großes Baugebiet in einer Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis geklagt, das ebenfalls im beschleunigten Verfahren überplant worden war.

„Der Gesetzgeber prüft aktuell Heilungsmöglichkeiten für Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b aufgestellt wurden“, macht der Pressesprecher der Stadt Sachsenheim, Oestringer, deutlich. Die Stadt selbst wolle auch alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Baugebiet „Birkenfeld“ sobald als möglich bebaut werden könne. „Wir brauchen dieses Baugebiet, um dringend benötigten und vor allem, entsprechend unserer Zusage, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, betont Oestringer. Die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen werde jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Das Baugebiet „Birkenfeld“ am Ortsrand von Kleinsachsenheim schließt an das Wohngebiet „Ost III“ an und hat eine Nettobaufläche von rund 2,23 Hektar, In zwei Geschosswohnungsbauten soll zu 100 Prozent mietgünstiger Wohnraum umgesetzt werden. Im Juli 2022 hatten die Gemeinderäte die Satzung des Bebauungsplans beschlossen.  

 
 
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