Taten in Bietigheim und Steinheim Sieben Jahre Haft gefordert

Von Bernd Winkler
Am Landgericht Heilbronn wurde am Montag gegen einen 43-Jährigen weiterverhandelt, der seine Freundin misshandelt haben soll. Foto: Helmut Pangerl

Die Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts verhandelt seit einiger Zeit gegen einen 43-jährigen Mann, der seine Freundin schwer misshandelt haben soll. Die Taten fanden auch in Bietigheim-Bissingen statt. Jetzt hielt die Staatsanwältin das Plädoyer.

Seit 5. Dezember verhandelt die Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts gegen einen 43-jährigen, aus der Ukraine stammenden Angeklagten. Er hat bisher heftig bestritten, seine ebenfalls aus der Ukraine stammende Freundin in Tötungsabsicht misshandelt zu haben. Zugegeben hatte er nur einige Schläge mit der flachen Hand (die BZ berichtete). Allerdings wies die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Montag deutlich auf die schweren und zum Teil lebensbedrohenden insgesamt 50 Verletzungen des Opfers hin, nachdem diese am 5. Juni vergangenen Jahres – der letzten Tat – in die Intensivabteilung einer Klinik eingeliefert wurde. Sie beantragte eine Verurteilung wegen Totschlagversuchs. Als versuchte Tötung könnte auch das Würgen am Hals der Frau und die Schläge mit dem Kopf gegen eine Toiletten-Armatur gewertet werden, sagt die Anklägerin.

Doch die Schwurgerichtskammer klärte den Angeklagten kurz vor dem Beginn der Schlussvorträge dahingehend auf, dass nach vorläufiger Würdigung und nach Anhörung der Gerichtsmedizinerin wohl doch kein versuchter Totschlag vorliegen könnte. Bei den Schlägen an jenem 5. Juni in der Steinheimer Unterkunft ging zwar die Toiletten-Armatur zu Bruch und verursachte bei der Frau schwere Verletzungen, dennoch sehen die Richter laut ihrer Vor-Information hier noch keinen Tötungsvorsatz, was die Anklägerin jedoch verneint.

Was die tätlichen Angriffe vom 23. Mai, ebenfalls in der Steinheimer Unterkunft betrifft – Schläge mit der Faust auf den Kopf und an die Wand werfen – geht die Anklägerin ebenfalls von gefährlicher Körperverletzung aus. Ebenso bezüglich des dritten angeklagten Falles, der sich in der Nacht zum 3. Juni auf dem Bahnsteig des Bietigheimer Bahnhofs abspielte und der von einer Überwachungskamera detailgenau festgehalten wurde.

Dass der Angeklagte sich in der Hauptsache der Anklage nicht mehr an die schweren und massiven Übergriffe gegen seine Lebensgefährtin erinnert, will die Staatsanwältin nicht so recht glauben. Zugute hält sie ihm allerdings das Teilgeständnis, wenngleich der 43-Jährige beteuerte, er habe nur mit der flachen Hand zugeschlagen, nicht mit der Faust. Hätte er die Faust benutzt, dann hätte es Knochenbrüche gegeben, wobei ihn das Gericht bei dieser Aussage korrigiert, dass dennoch Brüche beim Opfer festgestellt wurden.

Alkohol spielt große Rolle

Da bei den Taten jedoch auch der Alkoholkonsum des Angeklagten eine große Rolle gespielt hatte, soll er – ebenfalls nach vorläufiger richterlicher Bewertung – neben der zu verhängenden Haftstrafe in eine Entzugseinrichtung untergebracht werden. Zur Frage, inwieweit er durch die Trunkenheit in der Lage war, das Unrechte seiner Handlungsweise einzusehen, hatte das Gericht einen Sachverständigen geladen, der von einer verminderten Schuld ausgeht und auch die zwangsweise Alkoholtherapie anregte.

Dem jedoch widerspricht die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer deutlich. Zwar sei der Angeklagte ein Hang-Trinker, könne aber trotz der Trunkenheit immer noch klar denken, wenn er zuschlage. Sie beantragte daher eine Gesamtstrafe von sieben Jahren. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.  Bernd Winkler

 
 
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