Bönnigheim/Brackenheim Frust bei den Stromberg-Wengertern

Von Birgit Riecker
Der Strombergkeller wird geschlossen – zum Unmut vieler Wengerter, die sich von der Entscheidung ausgeschlossen fühlen. Foto: /Martin Kalb

Die Mitglieder der Weingärtnergenossenschaft Stromberg-Zabergäu liegen im Clinch mit Vorstand und Aufsichtsrat: Sie fordern Mitbestimmung bei der Standortwahl.

Unter den Mitgliedern der Weingärtnergenossenschaft (WG) Stromberg-Zabergäu herrscht Frustration und Unverständnis über den Vorstand. Einige fühlen sich von Vorstandschaft und Aufsichtsrat ausgetrickst. Sie wollen nicht hinnehmen, dass der Bönnigheimer Strombergkeller geschlossen und nur der Standort Brackenheim weitergeführt werden soll – ohne dass die Mitglieder ein vernünftiges Konzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnung bekommen.

Doch der Reihe nach: Bei einem ersten Mitglieder-Informationsabend im März diesen Jahres sei die Zusammenlegung der Standorte erstmals diskutiert worden. Dabei gab es die erste Kritik an der Auflistung der Argumente für eine mögliche Entscheidung, so einige Mitglieder: Die Standortabwägung sei unvollständig gewesen.

Die Vorteile des Bönnigheimer Standorts lägen bei rund zehn Millionen Liter Tankvolumen, einem größeren Keller, der Gärkeller sei zudem moderner und das mögliche Erweiterungsfenster, das sofort bebaut werden könnte, sei ebenfalls unzureichend dargestellt worden. In Brackenheim hingegen müsste bei einer Erweiterung die Hanglage bebaut werden und angrenzende Flächen teilweise erst erworben werden.

Ein falsches Versprechen wurde gegeben

Im Mitgliederrundschreiben vom Mai seien den Mitgliedern zwei Kalkulationen versprochen worden, die den möglichen Erhalt oder die Zusammenlegung verdeutlichten. Dabei sei zugesichert worden, dass die Mitglieder im Herbst über die künftige Weichenstellung selbst entscheiden und abstimmen dürften.

Bei der Generalversammlung im Juli seien erneut schlecht aufbereitete Zahlen vorgestellt worden, der Verdacht vieler Mitglieder, dass nicht alle Kosten genannt würden, verstärkte sich. Daraufhin habe sich Anfang August eine Gruppe von Mitgliedern daran gemacht, ein Alternativkonzept zu entwickeln, um eine unnötige Verschuldung der WG zu vermeiden.

Ihre Ideen stellten sie Ende August dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden vor. Sie baten, ihr Konzept auch einer Mitgliederversammlung vor einer Abstimmung vorstellen zu dürfen. Das sei nicht gut angekommen, die Verantwortlichen verzögerten ihre Entscheidung darüber dies zu gestatten, so ein WG-Mitglied.

Daher entschied die Gruppe, einen fristgemäßen Mitgliederantrag zur außerordentlichen Generalversammlung im September zu stellen. Erforderliches Quorum hierfür waren die Stimmen von zehn Prozent der Mitglieder, also 82 laut Satzung. Tatsächlich kamen für den Antrag innerhalb von 48 Stunden über 200 Unterschriften zusammen. Damit war der Weg frei für eine offene Diskussion über alle Möglichkeiten mit anschließender Entscheidung. Doch es kam anders. Wenige Tage vor der Versammlung wurde die Tagesordnung geändert, die Abstimmung abgesetzt. Doch zu Beginn der Versammlung wurden Abstimmungszettel verteilt.

Warum? Die Frage, so einer der Beteiligten, wurde nicht beantwortet. Die anwesende Justiziarin des Württembergischen Genossenschaftsverbands war nämlich zu dem überraschenden Ergebnis gekommen, dass nicht die Mitglieder, sondern Vorstand und Aufsichtsrat allein für die Standortentscheidung zuständig seien.

Die Empörung unter den Mitgliedern ist groß. Sie sehen sich als diejenigen, die für eventuelle Fehler haften müssen. Die anstehende Abspaltung von der Weingärtnerzentralgenossenschaft (WZG) als Vermarktungspartner berge bereits ein finanzielles Risiko, die derzeit eher unnötige Zusammenlegung der Standorte mit ihren Kosten, steigende Produktionskosten für die Weingärtner bei fallender Traubengeldauszahlung böten keine guten Perspektiven. Daher fordern sie, dass die Entscheidung zur künftigen Weichenstellung für die WG zurückgenommen wird und gemeinsam mit den Mitgliedern getroffen wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WG waren für eine Stellungnahme nicht zu sprechen, im Gegenteil, die Vorstände wurden laut Mitteilung sogar zum Schweigen verpflichtet.

 
 
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