Walheim Klärschlammheizkraftwerk: Einwände ab sofort möglich

Von Claudia Mocek
Wenn es nach der EnBW geht, sollen in Walheim künftig vor allem Klärschlämme aus dem Norden Baden-Württembergs thermisch behandelt werden. Foto: /Werner Kuhnle

Für das geplante Klärschlammheizkraftwerk der Energie Baden-Württemberg (EnBW) laufen die Genehmigungsverfahren. Ab sofort liegen die Unterlagen aus. Bis Dienstag, 26. März 2024 , kann die Öffentlichkeit Einwendungen vorbringen.

Für das geplante Klärschlammheizkraftwerk der Energie Baden-Württemberg (EnBW) in Walheim läuft das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sowie das Zielabweichungsverfahren. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat nun die Vollständigkeit der Unterlagen festgestellt. Am Freitag (19. Januar) wurde das Vorhaben unter anderem auf den Internetseiten der Gemeinden Walheim, Gemmrigheim sowie des RPS öffentlich bekannt gemacht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ab Freitag, 26. Januar, bis Montag, 26. Februar, wie das RPS bei einem Pressegespräch bekannt gab. Einwendungen der Öffentlichkeit zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren können bis einschließlich Dienstag, 26. März 2024, eingereicht werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich ausschließlich am immissionsschutzrechtlichen Verfahren beteiligen, in dem unterschiedliche Sachverhalte gebündelt werden. So werde zum Beispiel das Verkehrsgutachten einbezogen, das eine „gewisse Regionalität“ bei der Verwertung des Klärschlamms prüft, sagte Heiner Pfrommer, Referatsleitung Referat 54.1 – Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung.

Die EnBW strebt einen stufenweisen Betriebsbeginn an, der Vollbetrieb soll im ersten Quartal 2027 starten. Mittelfristig soll an dem Standort auch Phosphor aus dem Schlamm zurückgewonnen werden. Dies sei aktuell aber noch nicht Teil des Genehmigungsverfahrens, sagte Pfrommer. Bei dem Verfahren vertrete das RPS die „neutrale Position der Genehmigungsbehörde“, sagte er.

Ein von der EnBW in Auftrag gegebenes Gutachten schließt einen Zusammenhang zwischen dem Erdrutsch an der Kreisstraße 1623 zwischen Gemmrigheim und Besigheim vom 14. Dezember und Probebohrungen der EnBW aus. Die Prüfung des RPS habe „keine Anhaltspunkte für Zweifel“ an der Einschätzung des vereidigten Gutachters gegeben, sagte Pfrommer.

Das immissionsschutzrechtliche Verfahren des RPS wird gestuft durchgeführt – mit Vorbescheid und zwei Teilgenehmigungen. „Es können alle Einwendungen erheben, die sich in ihren Rechten verletzt sehen“, sagte Pfrommer. Die formalen Anforderungen an solche Einwendungen seien gut zu bewältigen und könnten den Unterlagen entnommen werden. Ob oder wie viele Einwendungen es zu dem Projekt geben könnte, das im Vorfeld auf Kritik gestoßen war, unter anderem durch die Initiative „Bürger im Neckartal“, dazu wollte er vorab keine Einschätzung vornehmen.

Sollten Einwendungen erhoben werden, findet deren Erörterung voraussichtlich am 14. Mai um 10 Uhr in der Gemeindehalle Walheim statt, sagte Heiner Pfrommer. Der gesetzlich festgelegte Zeitrahmen für die Durchführung des gesamten Verfahrens betrage sieben Monate. „Es können aber Dinge aufkommen, die Nachfragen verursachen“, sagte er. Nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens stünde ein Rechtsweg denjenigen offen, die sich in ihren Rechten verletzt fühlten, wobei die Bürgerinitiative nicht zwingend eine Stellvertreterfunktion ausübe wie etwa ein Naturschutzverband, sagte Pfrommer.

Dass darüber hinaus ein Zielabweichungsverfahren vorgenommen wird, zeige, dass „wir besonders intensiv prüfen“, sagte Sprecherin Janina Dinkelaker.

Ziel des Regionalplans

Bei diesem Verfahren wird geprüft, ob eine Abweichung vom Ziel des 2009 erstellten Regionalplans vertretbar sei, erläuterte Philipp Leber, Referatsleitung 21 – Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz. Im Fall des geplanten Klärschlammheizkraftwerks werde vom Ziel abgewichen, da der Regionalplan eine überregionale Stromerzeugung auf der Fläche vorsieht. Die geplante Anlage diene neben einer thermischen Klärschlammverwertung nur der lokalen Strom- und Wärmeerzeugung. Eine Verwirklichung der Anlage an dem Standort setze daher voraus, dass eine Abweichung von dem Ziel der Raumordnung zugelassen werden kann. Dies werde nun geprüft. „Die Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt sein“, sagte Leber.

Am Zielabweichungsverfahren werden öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen wie der Verband Region Stuttgart, die Standortgemeinden, das Landratsamt, die Bundesnetzagentur, die Deutsche Bahn und der Bauernverband beteiligt. Es dauert rund drei bis sechs Monate und wird mit einem Bescheid abgeschlossen. Gegen das Behördenverfahren können die beteiligten Stellen klagen.

Auslegung und Einwendungen

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt unter anderem im Walheimer Rathaus (Zimmer 12) und im Gemmrigheimer Rathaus im Bauamt (Zimmer 12) oder online unter www.uvp-verbund.de/bw. Einwendungen können bis einschließlich Dienstag, 26. März 2024, schriftlich (mit Unterschrift) beim RPS, den Gemeinden Wahlheim und Gemmrigheim oder per E-Mal an: abteilung5@rps.bwl.de erhoben werden. Dabei müssen der Name und die vollständige Adresse des Einwenders angegeben werden sowie die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung.

Die Prüfung des EnBW-Vorhabens

Das von der EnBW geplante Klärschlammheizkraftwerk in Walheim ist eine sogenannte Monoverbrennung zur ausschließlichen Verbrennung von kommunalem Klärschlamm. Die Anlage ist für maximal 180 000 Tonnen entwässerten Klärschlamm sowie 5000 Tonnen trockenen Klärschlamm ausgelegt. Die Inbetriebnahme ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung. Außerdem ist laut RPS eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Das Vorhaben soll im gestuften Verfahren zugelassen werden. 

 
 
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